Der Hundekot sollte mit Plastiktüten aufgehoben werden. Foto: Schmidt

Appell an Besitzer. Gesundheitsgefährdung durch Hinterlassenschaften. Hundesteuer befreit nicht von Verpflichtungen.

Schönwald - Es kommt immer wieder vor, dass Hunde die öffentlichen Flächen verschmutzen. Im Sinne eines guten Miteinanders appelliert die Gemeindeverwaltung daher an alle, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu beseitigen, wie mitgeteilt wird.

Hundesteuer befreit nicht von Verpflichtungen

Auch wenn der Hund angemeldet ist und Hundesteuer bezahlt wird, müssen die Hinterlassenschaften des Hundes beseitigt werden, heißt es. Durch Zahlung von Hundesteuer sei man von dieser Verpflichtung nicht befreit. Bei Nichteinhaltung drohe laut Mitteilung ein Bußgeldverfahren.

Zu bedenken sei, dass auch eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier von Hundekot ausgeht und eine immer größer werdende Zahl von Mitbürgern ein Eingreifen der Gemeinde gegen rücksichtslose Hundehalter fordert. Auf jeden Spaziergang sollte eine Plastiktüte mitgenommen werden.

Wenn es dann passiert ist, greift man mit einer Hand in die Plastiktüte und nimmt mit der so geschützten Hand den Kot auf. Dann wird die Tüte umgestülpt, verknotet und ab damit in den Restmüll. Zur Erleichterung der Hundekotentsorgung wurden im Gemeindegebiet Hundetoiletten aufgestellt. Dort kann der Inhalt entsorgt werden.