So soll der Turm, um den es derzeit Diskussionen gibt, später mal aussehen. Foto: Archiv

Widerspruch von Initiatoren liegt jetzt bei Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw.

Schömberg - Nach der Ankündigung sind jetzt Taten gefolgt. Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen Schömbergs Turmbaupläne, Rainer Kraft und Peter Burkhardt, legten Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeindeverwaltung bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw ein.

Der Gemeinderat erklärte in seiner Sitzung am 10. Juli das Bürgerbegehren einstimmig für unzulässig. Das Gremium folgte damit der Empfehlung der Gemeindeverwaltung. Sie argumentierte in der Sitzungsvorlage, dass die gesetzlichen Vorgaben für ein solches Begehren fehlen würden. So sei die Anfechtungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten worden. Das Bürgerbegehren wende sich inhaltlich gegen den Bau eines Aussichtsturmes an sich – zumindest in der Form, wie der Gemeinderat ihn am 5. Dezember beschlossen habe. Es hätte deshalb bereits am 5. März und nicht erst am 23. Mai eingereicht werden müssen.

Bürgerbegehren wendet sich nicht grundsätzlich gegen Turm

Genau dies bestritt Rainer Kraft in seiner Stellungnahme in der Ratssitzung am 10. Juli. Er machte deutlich, dass sich das Bürgerbegehren eben nicht grundsätzlich gegen einen Turm wende. Die Begründung der Verwaltung bezeichnete er als "juristische Wortklauberei". Er verwies auf die 1440 Unterschriften für das Bürgerbegehren. "Diese Stimmen zu ignorieren, wäre undemokratisch und würde die Gemeinde nicht befrieden", warnte Kraft.

Allerdings beschloss der Gemeinderat in der gleichen Sitzung auch, eine Turmvariante weiter zu verfolgen, die statt 2,76 nur noch 2,5 Millionen Euro kosten soll. Außerdem wird nicht der Standort am Zollernblick, sondern ein Standort auf einem Waldgrundstück westlich der Landesstraße zwischen Schömberg und Oberlengenhardt weiter verfolgt. Dabei versicherte Bürgermeister Matthias Leyn auf Nachfrage, dass der Gemeinderat einen Verzicht auf die Beleuchtung für den Turm beschlossen habe.

Nach einem Gespräch bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw hatte Kraft in der vergangenen Woche den Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid der Gemeindeverwaltung Schömberg angekündigt.

Anja Härtel, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, sagte am Dienstag nach einer Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass der Widerspruch der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen die Turmbaupläne der Gemeinde am Montag bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes eingetroffen sei. Allerdings fehle noch eine Begründung, sagte die Pressesprecherin. "Die Begründung muss bis 31. August bei uns vorliegen", fügte Härtel hinzu.

Angelegenheit soll "juristisch sauber" zum Abschluss gebracht werden

Kraft versicherte gegenüber unserer Zeitung, dass die Begründung nachgereicht werde. Er wolle damit die Angelegenheit "juristisch sauber" zum Abschluss bringen. Außerdem versicherte Kraft bei dieser Gelegenheit, dass er gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht juristisch nicht weiter vorgehen werde – egal, wie die Entscheidung ausfalle.

Bis zum 31. August müssen die Gegner der Turmbaupläne der Gemeinde Schömberg die Begründung für ihren Widerspruch bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt nachliefern.