Am Dienstagabend beschloss der Schömberger Gemeinderat, dass die beiden Bürgerbegehren zum

Am Dienstagabend beschloss der Schömberger Gemeinderat, dass die beiden Bürgerbegehren zum geplanten Turmbau nicht zulässig sind.

 

Schömberg (wk). Sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Pläne hatten ein Bürgerbegehren initiiert. Nach Auffassung der Gemeindeverwaltung fehlen in beiden Fällen alle gesetzlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren. Der Gemeinderat hatte laut Sitzungsvorlage beide Male keinerlei Ermessensspielraum, da es sich um reine Rechts- und Tatsachenfragen handelte. Das Gremium lehnte einstimmig beide Bürgerbegehren als unzulässig ab. Stattdessen beschloss der Gemeinderat ebenfalls einstimmig, die Pläne für einen anderen Standort westlich der Landesstraße weiter zu verfolgen. Darüber hinaus soll der Turm nun nicht mehr fast 2,76 Millionen Euro, sondern lediglich noch 2,5 Millionen Euro kosten.