Bächle, Fachwerkhäusle und viel grün – Schiltach ist einen Fachwerkstadt wie aus dem Bilderbuch. Fotos: Fritsche Foto: Schwarzwälder-Bote

Fachwerkstadt: Rathaus fördert Erhalt historischer Gebäude mit Zuschüssen / Frist endet am 31. Oktober

Die Altstadt von Schiltach ist eines der seltenen Beispiele einer dem Wesen nach noch erhaltenen mittelalterlichen Fachwerkstadt. Damit das so bleibt, unterstützt die Stadt Besitzer alter Fachwerkhäuser bei der Erhaltung.

Schiltach (pm/ala). Für bestimmte Maßnahmen im Geltungsbereich des denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach gibt es eine Förderung durch die Stadt. "Dies betrifft insbesondere Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fachwerkgebäuden, Einbau oder Reparatur von zweiflügligen Holzsprossenfenstern sowie das Anbringen oder die Reparatur von Holzklappläden", erklärt Achim Hoffmann, Baurechtssachbearbeiter bei der Stadt.

Holpriges Kopfsteinpflaster mit dem wohl schrägsten Marktplatz im Schwarzwald, Gässle, Stäpfele, Brunnen, Jahrhunderte alte Fachwerkhäuser, Gerber, Flößer, Museen – Schiltach ein Kleinod. Gerade Besucher und Touristen loben und schätzen die tolle Atmosphäre, die ihnen dort geboten wird.

Fotomotive in großer Zahl und an jeder Ecke lassen manche Herzen höher schlagen. "Die Stadt Schiltach stellt sich die wichtige Aufgabe, dieses vorhandene und von vielen geschätzte Stadtbild in seiner Einheitlichkeit und Maßstäblichkeit zu erhalten und zu schützen", betont Hoffmann. Nachteilige Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Altstadt müssten verhindert werden. Es bestehe die Gefahr, dass das wertvolle Stadtbild durch unbedachte Einzelmaßnahmen bei Erneuerungen, Um- und Ausbauten der Gebäude gestört und dadurch im Lauf der Jahre zerstört wird. "Der Beschluss des Gemeinderats, die historisch bedeutende Altstadt unter Denkmalschutz zu stellen, war schon früh ein wesentlicher Schritt, die gesteckten Ziele zu erreichen", erklärt der Fachmann. Weitere gestalterische Festsetzungen waren jedoch notwendig: Die Stadt Schiltach hat bereits 1978 örtliche Bauvorschriften für den denkmalgeschützten Altstadtbereich von Schiltach erlassen und diese auch immer wieder aktualisiert. Mit diesen Vorgaben soll das schöne und weithin bekannte Schiltacher Stadtbild erhalten und geschützt werden.

Einschränkungen

Es lasse sich allerdings nicht vermeiden, dass sich mit der Umsetzung dieser örtlichen Bauvorschriften für manche Eigentümer Einschränkungen und auch Mehraufwendungen ergeben. Dafür gewähre die Stadt Schiltach auf der anderen Seite immer wieder Zuschüsse und gegebenenfalls können für die Restkosten auch noch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden.

"Es war uns wichtig, rechtzeitig vor Ablauf der Frist auf die Zuschussmöglichkeiten hinzuweisen", erklärt Hoffmann. Die Frist für die Beantragung eines Zuschusses in 2018 endet am 31. Oktober 2017.

Der Zuschuss muss vom Gebäudeeigentümer schriftlich unter Beifügung von mindestens zwei Kostenvoranschlägen oder Angeboten von Handwerkern beantragt werden. Die Maßnahmen müssen den örtlichen Bauvorschriften entsprechen und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.

Anträge für Maßnahmen, die im Jahre 2018 bezuschusst werden sollen, sind bis spätestens 31. Oktober 2017 bei der Stadtverwaltung Schiltach, Achim Hoffmann, Marktplatz 6, Zimmer 14, Tel. 07836/58-17, einzureichen.

Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Er wird nach den finanziellen Möglichkeiten im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt.