Gleich aus mehreren Gründe lehnt der BUND die Bebauung "Hinterm Schloss" ab. Foto: Wegner Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: BUND befürchtet Verlust strukturreicher Land- und Gehölzflächen

Schiltach. Die BUND-Ortsgruppe hat sich gegen eine Bebauung von "Hinter dem Schloss" ausgesprochen (wir berichteten) und hierzu auch eine Stellungnahme zum Bebauungsplan verfasst.

Begründet wird die Ablehnung im Einzelnen mit den zu erwartenden Umweltauswirkungen sowie den Verlust eines strukturreichen Lebensraumes. Durch die zwangsläufige Geländemodellierung ergäben sich starke Beeinträchtigungen für die Bodenfunktion und den Wasserkreislauf. Dadurch entfalle eine wichtige und zentrale Fläche im Biotopverbund.

Mit dem Bebauungsplan sollen 5,3 Hektar strukturreiche Nass-, Trocken-, Grünland-, Sukzession-, Gehölz- und Waldflächen einer weitgehend flächigen Versiegelung zugeführt werden. Lebensräume (Fortpflanzung, Aufzucht, Ruhebereich, Überwinterung) besonders geschützter Arten gingen dauerhaft verloren. Der Schlossberg als Aushängeschild von Schiltach, so die BUND-Ortsgruppe, dürfe nicht weithin sichtbar "zugebaut" werden.

Dabei wird auch die Frage aufgeworfen, wieso ein weiteres Baugebiet überplant wird, obwohl das vorherige (Vor-Leubach) noch nicht umgesetzt sei, zudem gebe es noch viele Baulücken in den bestehenden Baugebieten. Zudem will die Ortsgruppe wissen, wie hoch ist die Nachfrage nach Bauplätzen nachweislich sei.

Wenn an einer Bebauung festgehalten werde, seien für den BUND folgende Punkte wichtig: Verzicht auf eine Bebauung im oberen Drittel der ausgewiesenen Fläche aus städtebaulicher Sicht.

Zudem würden zwei Paragraf-30-Biotope überplant. Diese lägen jeweils am Rand des Planungsgebietes und könnten als Ausgleichsflächen weiterentwickelt werden. Eine Ausweisung als Bau- oder Verkehrsfläche werde abgelehnt.

Der Plan sehe vor, 1,4 Hektar Wald in Bauland umzuwandeln. Dabei seien weitere Flächen mit Waldcharakter innerhalb des überplanten Bereichs nicht berücksichtigt. Der nach Landesbauordnung einzuhaltende Waldabstand würde bei Umsetzung außerhalb der Grenzen des Bebauungsplans die Umwandlungsfläche zusätzlich erhöhen. Sollte eine Ausweisung der Waldabstandsfläche innerhalb der Bebauungsplangrenzen stattfinden, decke sich das mit den Vorstellungen des BUND einer weniger massiven Bebauung.

Wichtig seien auch, Maßnahmen hinsichtlich des Artenschutzes mit einem Vorlauf von mindestens zwei Jahren vor Beginn des Eingriffs und den Erfolgsnachweis zu führen. Umsiedlungen sollten nur ausnahmsweise erfolgen, falls Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht ausreichend sein sollten. Es bestehe ein hohes Risiko für Lebewesen, das Umsetzen nicht zu überleben. Weitere Punkte seien eine Solar- und Regenwassernutzungspflicht sowie Trocken- statt Betonmauern als Rückzugsräume für Reptilien und Insekten.

Abgesehen von den angeführten kritischen Punkten merkt die Ortsgruppe die Erhöhung der auszuweisenden Stellplätze, die Pflanzpflicht eines heimischen großkronigen Laubbaums und das Schottergartenverbot lobend an.