Bislang galt 2G - Einlass nur für Geimpfte und Genesene - in Sachsen als Optionsmodell. Foto: dpa/Robert Michael

Sachsen setzt ab Montag die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens um. Damit haben nur noch Geimpfte und davon Genesene Zutritt etwa zur Innengastronomie und zu Kultureinrichtungen.

Leipzig -

Angesichts der steigenden Zahl von Neuinfektionen führt Sachsen landesweit die 2G-Regel ein. Ab Montag haben zu Innenräumen von Gaststätten sowie zu anderen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang, wie Landessozialministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden sagte. Das Landeskabinett beschloss dazu eine neuen Corona-Verordnung, die bis zum 25. November gilt. Das betrifft auch Großveranstaltungen.

Diese Ausnahmen soll es geben

Bislang galt 2G - Einlass nur für Geimpfte und Genesene - in Sachsen als Optionsmodell. Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sollen demnach von einer verschärften 2G-Regelung weiter ausgenommen sein.

In Sachsen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 385,7 und damit deutlich über dem Bundesschnitt von knapp 170. Nur Thüringen hat eine noch geringfügig höhere Inzidenz. Zudem ist Sachsen bei der Impfquote bundesweites Schlusslicht. Laut Robert-Koch-Institut sind aktuell 68,5 Prozent der Erwachsenen im Freistaat einmal und 66,3 Prozent vollständig geimpft. Bundesweit erhielten fast 78 Prozent der Erwachsenen zwei Impfdosen.