Das Krankenhaus-Areal beschäftigt die Stadt und die städtischen Gremien weiter. Foto: Riesterer

Wie geht es auf dem Gelände rund um das ehemalige Schramberger Kreiskrankenhaus weiter? Nun soll der Gemeinderat die Wertungskritierien für das Investorenauswahlverfahren festlegen.

Schramberg - Auf geht’s in den zweiten Versuch: Nachdem ein erstes Wettbewerbsverfahren wie berichtet nicht rechtssicher war, musste die Stadt Schramberg die Entwicklung des Krankenhaus-Areals im Mai dieses Jahres nochmals neu starten. Nun steht das Thema, wenige Tage nachdem sich die Schließung des ehemaligen Kreiskrankenhauses zum zehnten Mal gejährt hat, wieder in den städtischen Gremien zur Diskussion.

Kein Spiel beim Preis

Neben der Entscheidung einer erneuten Umsetzung des Verfahrens habe der Technikausschuss die Konzeptvergabe zum Festpreis sowie die Besetzung der Bewertungskommission beschlossen, heißt es nun in der Beschlussvorlage für die nächste Sitzung desselben Gremiums am morgigen Donnerstag. Die Bewertung solle ausschließlich unter städtebaulichen Gesichtspunkten erfolgen. Man spricht von einer sogenannten "Konzeptvergabe zum Festpreis": Das Grundstück wird zu einem festgesetzten Preis erworben, für die Vergabe entscheidend ist nur die Konzeptqualität.

Dringlichkeit beim Krankenhaus

Zwischenzeitlich sei das Büro Dr. Koch Immobilien aus Esslingen mit der Bewertung der Gebäudesubstanz im Sanierungsgebiet beauftragt worden. "Aufgrund der Dringlichkeit wird das Krankenhaus-Areal vorgezogen bewertet, um zeitnah den Verkehrswert mit in die Auslobungsunterlagen aufnehmen zu können. Ein Bewertungsergebnis ist für Dezember 2021 zugesagt", so die Vorlage. Bei einem Termin mit dem Sanierungsträger, dem mit der Begleitung des Verfahrens beauftragten Büro Kohler Grohe aus Stuttgart sowie der Verwaltung sei jüngst das weitere Vorgehen zur Konzeptvergabe besprochen worden – das nun die jeweiligen Bestandteile des Beschlussvorschlags für den Gemeinderat darstellt.

Öffentliche Wege sind Pflicht

So sieht der Verfahrensablauf ein zweistufiges Verfahren vor, das "die Besonderheiten des Grundstücks berücksichtigt". Auch öffentliche Wege zu umliegenden Grundstücken sollen vom Käufer mit aufgenommen und realisiert werden. Das gewünschte Konzept soll einen Anteil Wohnen, förderfähiges Wohnen und auch nichtstörendes Gewerbe oder Gastronomie vorsehen.

Weiterer Zeitplan

Wenn der Gemeinderat die erarbeiteten Wertungs- beziehungsweise Zuschlagskriterien (siehe Infokasten) sowie die anderen oben genannten Voraussetzungen beschließen sollte, stehen Ende Januar 2022 eine Preisrichtervorbesprechung und in der Folge die Vervollständigung der Wettbewerbsunterlagen an. So könne der Gemeinderat in seiner Februarsitzung den Wettbewerb per Beschluss starten.

Beschluss im Oktober 2022

"Der angehängte Terminplan setzt einen Beschluss noch in diesem Jahr über die Wettbewerbsbedingungen und die Bewertungs- und Zuschlagskriterien voraus", betont die Verwaltung in der Vorlage. Unter diesen Bedingungen könnten die Bewerber ab Mitte März ihre Pläne erarbeiten, die eigentliche Preisgerichtssitzung fände am 14. Juli 2022 statt. Ein Sachstandsbericht beziehungsweise Beschluss, diese Pläne umzusetzen, fiele dann im Oktober des kommenden Jahres.

Info: „Die Zuschlagskriterien“

Der nun vom Gemeinderat zu beschließende Bewertungsbogen, erklärt Architektin Christine Marquardt vom Büro Kohler Grohe, wird erst eingesetzt, wenn es um den konkreten Zuschlag für einen Bewerber geht. Er wird also nicht während der Sitzung des Preisgerichts verwendet, sondern erst im Anschluss daran, wenn die drei dabei bestbewerteten Vorschläge ausgemacht wurden.

Basis für die Bewerbungen selbst ist der Auslobungstext, quasi das Pflichtenheft, dass der Aufgabensteller vorgibt, und der bereits Aspekte zu städtebaulichen Vorgaben, Freiraumgestaltung oder konkreten Bauvorgaben enthält, so Marquardt. Dabei, erklärt die Architektin, muss der Auslober den Spagat schaffen, konkrete Vorgaben zu machen, aber genügen Freiraum für Vielfalt und Kreativität zu lassen – was Investoren abschrecken könnte.

Die Bewertungsmatrix gliedert die Zuschlagskriterien in vier Blöcke, die unterschiedlich stark gewichtet werden. Das Ergebnis aus dem Preisgericht – der Fokus liegt dort auf "Qualität Städtebau, Architektur,Funktionalität" – wird als erster Block am stärksten gewichtet. Die weiteren Blöcke werden vornehmlich in den folgenden Verhandlungsgesprächen mit den drei Siegern beleuchtet – worin diese auch durchaus nochmals an Stellen "nachjustieren" können oder Entwicklungspotenziale aufzeigen können. Hierbei liegt das Augenmerk auf sozialen Qualitäten (etwa Anteil Mietwohnungen) oder Nachhaltigkeit sowie Energiekonzept.

All dies ergibt am Ende eine Punktzahl – und der Sieger, der investieren und seine Pläne angehen darf, steht fest.