Planer Jan Blanek (von links), Abteilungsleiterin Christine Ott und Projektleiterin Gabriele Bielinskaite vom Steg-Team berichten über das Sanierungsgebiet "Ortsmitte II". Bürgermeister Michael Lehrer fragt nach. Foto: Herzog

Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern II" und der damit verbundenen Sanierungssatzung hat der Gemeinderat den Startschuss zur Umsetzung gegeben. Der Zeitrahmen dauert bis Ende April 2037.

Aichhalden - Die Gebietsabgrenzung entspreche dem Untersuchungsgebiet und umfasse im Wesentlichen die Ortsmitte Aichhalden sowie den Rathausvorplatz. Die Wohnareale am Rathausplatz und die der "Hinteren Stadt" und Hauptstraße gehörten ebenso dazu wie der Schulcampus und ein Teilbereich des Verkadewegs. Wie Bürgermeister Michael Lehrer in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats berichtete, sei überlegt worden, die eine oder andere Fläche noch in die bisherige Gebietskulisse mit reinzubringen. "Es wurde mir aber gesagt, dass wir froh sein sollten, ein solch großes Gebiet von 13,1 Hektar genehmigt zu bekommen", übermittelte der Bürgermeister.

Im Sanierungsgebiet bestehe für Bau- und Abbruchvorhaben, privater und öffentlicher Grundstücksverkehr sowie für Miet- und Pachtverträge eine Genehmigungspflicht, schilderte Lehrer. Die Stadtentwicklung (Steg) als Projektleiter prüfe, ob das beabsichtigte Vorhaben die Sanierung erschwere, verhindere oder unmöglich mache. Wenn eines der Kriterien zutreffe, gebe es keine Genehmigung.

Bodenwert könnte steigen

Bei Grundstücksgeschäften müsse der Kaufpreis angemessen sein und dürfe keine Spekulationen zulassen. Aufgrund des Maßnahmenkonzepts sei damit zu rechnen, dass es in Teilen des Sanierungsgebiets zu einer Bodenwertsteigerung komme. In diesem Fall müsse nach Abschluss einer Sanierungsmaßnahme ein Ausgleichsbetrag entrichtet werden, erläuterte der Bürgermeister.

30 Prozent an Sanierung interessiert

Projektleiterin Gabriele Bielinskaite vom Steg-Team empfahl, Sanierungsmaßnahmen im Regelverfahren zu beschließen. Des Weiteren berichtete die sie über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen, zu denen unter anderem die schriftliche Befragung gehörte. Dabei habe es aus ihrer Sicht mit 46 Prozent eine gute Rücklaufquote gegeben. Mehr als 30 Prozent der Umfrageteilnehmer könnten sich vorstellen, ihr Gebäude zu sanieren. Ein Sanierungsbedarf bestehe allerdings bei fast allen Gebäuden und es gebe kaum altersgerechten Wohnraum. 77 Prozent der Befragten bezeichneten eine Sanierung der Ortsmitte als teilweise, 17 Prozent für dringend notwendig. "Ein Sanierungsbedarf im Ortskern ist vorhanden", lautete ihr Fazit.

"Ein spannendes Projekt"

Das sah auch der Bürgermeister so. "Auch wenn nicht alle geantwortet haben, stelle ich eine hohe Sanierungsbereitschaft fest. Es macht bestimmt Appetit, wenn der Nachbar etwas saniert. Jeder Euro, den das Land gibt, erzeugt nach Erfahrung ein Investitionsvolumen von sieben Euro. Es ist ein spannendes Projekt, da kann etwas Gutes entstehen", bekräftigte Lehrer.

Erklärung nötig

Planer Jan Blanek informierte über Baumaßnahmen, zu denen die Erneuerung, Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung von Gebäuden gehören, sowie zu den Kosten des Förderrahmens. Ermittelt worden sei ein Bedarf von 4,5 Millionen Euro, 1,5 Millionen Euro seien bewilligt. Davon trage das Land 60 Prozent, die Gemeinde 40 Prozent. Für die Differenz von drei Millionen Euro müsse die Gemeinde eine Eigenfinanzierungserklärung abgeben, um eine rechtssichere Sanierungssatzung zu haben. Die Erklärung sei jedoch nicht schädlich für eine spätere Beantrag und Bewilligung eines Aufstockungsantrags, versicherte der Planer.

Förderquote festgelegt

Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat ferner einstimmig, für private Erneuerungsmaßnahmen eine Förderquote von 30 Prozent oder maximal 50 000 Euro festzulegen. Voraussetzung ist, dass der Sanierungsaufwand bei mindestens 15 000 Euro liegt. Neubauten werden nicht gefördert. Private Ordnungsmaßnahmen, zu denen Bodenordnung, Umzug von Bewohnern und Betrieben und Herstellung von Erschließungsanlagen gehören, werden zu 100 Prozent bezuschusst, maximal mit 30 000 Euro. Auf eine Gestaltungssatzung wird verzichtet.

Infoveranstaltung für Bürger

Für das Sanierungsgebiet "Ortsmitte Aichhalden II" findet am Mittwoch, 12. Oktober, in der Josef-Merz-Halle eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung statt. Beginn ist um 18.30 Uhr.