Umfangreich ist das Otto-Hahn-Gymnasium saniert und erweitert worden. (Archivfoto) Foto: Jürgen Liebau

22,5 Millionen Euro bedeuten für die Stadt einen großen finanziellen Batzen. Nun beschloss der Gemeinderat, von den Umlandgemeinden eine Kostenbeteiligung zu fordern – und hofft auf eine freiwillige Einigung.

Grundlage dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem vergangenen Jahr, wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich wurde.

 

Vorgestellt wurde die Sachlage von Rechtsanwalt Niels Kadisch, der die Stadt nach diesem Urteil bei ihrem weiteren Vorgehen berät. Furtwangen kann nun von den Umlandgemeinden eine Kostenbeteiligung an der Sanierung des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG) samt Realschule fordern, da ein wesentlicher Anteil der Schüler von außerhalb kommt. Die Stadt plant, mit den Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu einer finanziellen Beteiligung an der Generalsanierung und Erweiterung der Schule abzuschließen. Betroffen sind die Gemeinden Brigachtal, Unterkirnach, Schonach, Schönwald, Vöhrenbach, Gütenbach, Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen und Simonswald.

Im Schulgesetz wird festgestellt, dass die Gemeinden jeweils die Schulträger sind. Diese Pflicht zur Schulträgerschaft entfällt nicht, wenn eine andere Gemeinde mit ihrer Schule den Bedarf abdeckt. Daraus entsteht die Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen. Die laufenden Kosten trägt der jeweilige Schulträger. Eine Generalsanierung oder Erweiterung muss der Schulträger aber nicht alleine tragen. Nach dem Schulgesetz besteht die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu treffen, die aber auch die Schulaufsichtsbehörde anordnen kann.

Anteil von 38 bis 50 Prozent

In seinem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof klar festgestellt, dass eine Verpflichtung besteht, wenn regelmäßig mehr als 30 Prozent der Schüler aus den anderen Kommunen die Schule besuchen. In Furtwangen liegt der Anteil auswärtiger Schüler zwischen 38 und 50 Prozent. Man hofft nun auf eine freiwillige Einigung mit den Kommunen – sonst kann die Schulträger-Gemeinde einen Antrag ans Kultusministerium stellen. Wenn es weiter keine Einigung gibt, kann die Rechtsaufsicht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbindlich festlegen.

Bei der Sanierung entstanden Kosten von rund 22,5 Millionen Euro. Davon abgezogen werden fünf Millionen Euro Förderung. Von den verbleibenden rund 17 Millionen Euro werden etwa fünf Prozent als Standortvorteil für den Schulträger abgezogen. Die Kommunen müssen sich einigen, nach welchem Schlüssel die Restkosten verteilt werden.

Dirk Ebeling (CDU) zeigte sich überzeugt, dass man bei den Gemeinden nicht mit offenen Armen empfangen werde. Der Anteil von fast 50 Prozent auswärtiger Schüler sei aber von Bedeutung. Rainer Jung (FWV) zeigte sich überrascht von dem hohen Auswärtigen-Anteil. Man sei es aber der Furtwanger Bevölkerung schuldig, bei der Sanierung auch die Umlandgemeinden mit ins Boot zu nehmen. Isolde Grieshaber (UL) bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „super Urteil“. Man müsse sich aber auch in die anderen Gemeinden hineinversetzen und eine Lösung mit Augenmaß finden. Auch Heinz Guhl (SPD) zeigte sich überzeugt, dass man im Sinne der Stadt verpflichtet sei, diese Möglichkeit zu nutzen.