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Skurriler Prozess vor dem Amtsgericht. Mieterinnen klagen 81-Jährigen an, der gar nicht lesen kann.

Rottweil - Manche Gerichtsverhandlungen entpuppen sich als echte Überraschungen – Skurriles inklusive. Wegen "Verletzung des Briefgeheimnisses" musste sich jetzt ein 81-jähriger Hausmeister verantworten – der kann allerdings gar nicht lesen. Klar wurde: In diesem Rottweiler Mietshaus herrscht dicke Luft.

Der 81-Jährige auf der Anklagebank ist sichtlich aufgebracht: Schon vor Prozessbeginn spricht er unentwegt wild gestikulierend mit seiner Dolmetscherin und dem Anwalt, noch immer weiß er nicht, was das Ganze soll. "Ich bin doch kein Räuber." Er, dabei bleibt er die ganze Verhandlung über, habe überhaupt nichts gemacht. Außer aufgeräumt. Und das sei schließlich sein Job.

Ganz anders sehen das die beiden Mieterinnen, die das Verfahren ins Rollen gebracht haben. Der ungeliebte Hausmeister habe einen Brief an sich genommen, den die eine Mieterin der anderen vor deren Haustür gelegt hatte. Der Sohn hatte den Briefkastenschlüssel verlegt, deshalb dieser Ablageort, erklären sie. Auf dem Brief: der Name der Empfängerin und ein Gruß der Absenderin. Der Inhalt: Höchst brisant. Denn gemeinsam sammelten die Damen Material, um anwaltlich gegen den Hausmeister vorzugehen.

Der, so sagen beide vor Gericht aus, mache ihnen das Leben zur Hölle. Von sexueller Belästigung ist die Rede, von Nachstellungen, "Stalking", körperlichen Bedrohungen und einigem mehr. Die eine habe deshalb der anderen nochmals notiert, was in den vergangenen Jahren alles vorgefallen sei. Die anderen Mieter des Sechs-Parteien-Hauses, das wird auf Nachfrage der Richterin deutlich, haben kein Problem mit dem 81-Jährigen.

Von der Fußmatte gemopst?

Und jetzt kommt’s: Besagter Brief gelangte auf wundersame Weise in den Besitz des Hausmeisters. Aber wie? Für die Frauen ist klar: Er hat ihn von der Fußmatte gemopst und den Inhalt gelesen. Das bedeutet Diebstahl – das ist der weitere Anklagepunkt – und Verletzung des Briefgeheimnisses zugleich.

Die Version des 81-Jährigen gebürtigen Russen, der sich nur mit Hilfe der Dolmetscherin klar verständlich machen kann, hört sich anders an: Der Brief sei vor seiner Haustür – in einer anderen Etage – gelegen. Im Gang. Da habe er ihn an sich genommen, denn entweder sei er für ihn bestimmt, oder es habe ihn jemand verloren. Ob etwas darauf stand, daran kann er sich nicht erinnern, denn: "Ich kann nicht lesen", versicherte er dem Gericht. Er habe in den Nachkriegsjahren in der Heimat nur zwei Jahre die Schule besucht, dann gearbeitet. Auch seine Frau sei des Lesens nicht mächtig, weshalb er sich alle Briefe vorlesen lasse. Entweder vom Nachbarn gegenüber oder vom Hausverwalter.

Letzterem habe er auch diesen Brief gezeigt. Erst in dessen Büro habe er den Brief geöffnet, beteuert er. Und der Hausverwalter habe ihm gesagt, dass es in dem Schreiben um ihn gehe. Und dass nicht gerade nette Dinge darin stehen. "Warum machen die das? Die Damen streiten immer mit mir. Dabei habe ich der einen zwei Jahre lang das Wasser hochgetragen". Der Redeschwall des 81-Jährigen muss mehrfach von der Richterin unterbrochen werden. "Atmen Sie durch."

Hausmeister legt Einspruch ein

Wie die Zeuginnen berichten, habe der 81-Jährige sie irgendwann wegen des Briefes und dessen Inhalt zur Rede gestellt. Da kam erst heraus, das er den Brief an sich genommen hat. "Wir hatten das schon vermutet. Er war im Treppenhaus, als ich den Brief abgelegt habe", berichtet die eine. Sie zeigt den 81-Jährigen schließlich an. Gegen den Strafebefehl aber legt der Mann Einspruch ein, weshalb es zur Verhandlung kommt.

Die Richterin lässt zwar verlauten, dass sie die Version des 81-Jährigen für unwahrscheinlich halte, letztlich lässt sich jedoch nicht klären, wie der Brief zu ihm gelangte. "Im Zweifel für den Angeklagten", insistiert der Verteidiger. Auf eine von der Richterin vorgeschlagene Einigung geht der 81-Jährige nicht ein. Nach einiger Bedenkzeit verkündet die Richterin das Urteil: Freispruch. Richtig sei sein Verhalten dennoch nicht gewesen, gibt sie ihm mit auf den Weg.

Zeuginnen und Angeklagter haben dann den gleichen Heimweg. Das Klima dürfte weiter frostig bleiben, in diesem Rottweiler Mietshaus.