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Täter muss in Haft. Opfer im Drogenrausch mit Hammer attackiert. Frau überlebt nur mit Glück.

Rottweil-Schiltach - Vier Jahre Freiheitsstrafe lautet das Urteil des Landgerichts Rottweil gegen einen heute 24-Jährigen, der am 19. Februar 2017 auf einer Holzbrücke bei Schiltach eine damals 51-jährige Joggerin im Drogenrausch brutal überfallen hatte.

Das Bekanntwerden des Überfalls auf eine Joggerin auf einer Holzbrücke bei Schiltach am 19. Februar hatte für viele Assoziationen mit den Morden an Frauen in Freiburg und Endingen (Kreis Emmendingen) einige Monate zuvor gesorgt. Jetzt wurde der heute 24-jährige Täter wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Wegen seines Drogenproblems soll er zudem in eine Entziehungsanstalt. Das Urteil liegt über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte.

Wieso genau der damals 23-Jährige die gut aussehende 52-jährige Frau, die auf ihrer Joggingtour gerade wieder den Heimweg eingeschlagen hatte, mit einem schweren Hammer traktierte, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben. Dass bei dem "im normalen Leben" eigentlich sehr akzeptierten Mann alle Sicherungen durchbrannten und nur glückliche Umstände die physischen Verletzungen des Opfers so in Grenzen hielten, dass mit einer weitgehenden körperlichen Genesung gerechnet werden kann, wird seinem Hang zu wildem Drogenkonsum zugeschrieben. Dazuhin soll er sich in dem daraus resultierenden nebulösen Zustand mit seinen ganz speziellen sexuellen Fantasien schon am Tag vor der Tat in einen mentalen Rausch gesteigert haben, der ihn für einige Minuten alle Hemmschwellen vergessen und zu einer tödlichen Gefahr für das offenbar zufällige Opfer werden ließ.

Aus sexuellem Verlangen habe er die Frau willfährig machen wollen, um sie in sein nahe der Brücke stehendes Auto zu zerren, wurde bei der Urteilsbegründung von Karlheinz Münzer, dem Vorsitzenden der Strafrechtskammer am Rottweiler Landgericht, nochmals betont.

Zur finalen Tatausführung kam es aber nicht. Plötzlich hatte der Täter von der schwer verletzten Frau abgelassen, die sich blutüberströmt zur wenige Meter entfernten Bundesstraße schleppte, von wo dann auch Hilfe kam.

Der Täter kann sich das grausige Geschehen nicht erklären

Wieso die plötzliche Abkehr von der schlimmen Tat? Hatte ein Arbeiter einer auf der anderen Straßenseite liegenden Fabrik mit einem lauten Pfiff den Täter so aufgeschreckt, dass er die Flucht ergriff? Hatte der völlig unmaskiert auftretende Angreifer – Opfer und Täter waren sich nicht unbekannt – selbst einen lichten Moment, der den Schleier hob von einem wilden unkontrolliertem Tun unter erheblichem Drogeneinfluss? Erschrak er über sein Tun dann tatsächlich so, wie er später bei der Polizei zu Protokoll gibt?

Das Gericht jedenfalls nahm zu Gunsten des 24-Jährigen an, dass er aus freien Stücken selbst von der Tat zurückgetreten ist. Er könne sich das Geschehen bis heute nicht erklären, sagt der geständige und im Prozessgeschehen sehr kooperative Täter auch in der Verhandlung. Seinem Opfer verspricht er eine völlige materielle Wiedergutmachung von Schäden, und er betont, aus dem kleinen Schwarzwaldstädtchen für immer wegzuziehen: "Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie mich noch einmal sehen."

Die 52-jährige Frau hat vor allem psychisch noch sehr an der Tat zu leiden. Massive Angstzustände beherrschen ihr Leben, bei dem sie sehr auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen ist. Die Lebensqualität habe sehr gelitten, sagt die Anwältin des Opfers.