Die Manipulationen am Auto seiner Ex-Freundin bringen dem Angeklagten zwei Jahre Haft ein.

Rottweil/Freudenstadt - Der Deal ist vollbracht. Der verschmähte Liebhaber, der aus Wut die Bremsschläuche am Auto seiner Ex-Freundin durchgeschnitten und die Radmuttern gelockert hatte, wurde nach nur zwei Verhandlungstagen von der großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil zu einer relativ milden Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte aus dem Kreis Freudenstadt wäre auch ohne Geständnis, das er am Donnerstag abgelegt hatte (wir berichteten), "mühelos" überführt worden, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Frank Grundke. Zu deutlich war die Beweiskette. Die Tatwerkzeuge, insbesondere ein Teppichmesser, mit dem die Bremsschläuche am Wagen der geschädigten jungen Frau aus Loßburg durchschnitten wurden, und ein Raddrehkreuz, mit dem die Radmuttern gelöst wurden, waren im Täter-Fahrzeug in einem Rucksack gefunden worden.

Tatwerkzeuge in Rucksack gefunden

Auch das Motiv – Rache wegen verschmähter Liebe – war für das Gericht offensichtlich, wenngleich nicht nachvollziehbar, zumal die Beziehung der Beiden recht kurz war. Ausgelöst habe die Tat, so der Staatsanwalt, eine Handykurznachricht am Vortag der Tat, in der der heute 29-jährige Mann seine Liebe noch einmal beschwor und um eine Antwort bat, die er aber nicht bekam.

Die Verhandlung im Landgericht verlief zunächst alles andere als eindeutig. Der Angeklagte verweigerte jegliche Aussage, und sein Anwalt Lars Willems versuchte, den Verdacht auch auf andere Liebhaber und den Ex-Mann der Geschädigten zu lenken. Nicht ohne Grund. Auch ein weiterer Mann kam mit der Zurückweisung der Frau nicht klar, hatte kein echtes Alibi und konnte bei seiner Zeugenaussage seine Drohungen gegenüber der jungen Frau nicht eindeutig klären.

Richter Tilmann Wagner jedoch zweifelte bei der Urteilsverkündung das Geständnis nicht an. Der Angeklagte habe zwar nicht den Tod der heute 31-jährigen Mutter und ihrer drei mitfahrenden Kinder erzwingen wollen, gleichwohl aber eine Körperverletzung versucht. Und diese sei, selbst auf der kurzen Fahrstrecke, die die Frau mit dem manipulierten Auto zurückgelegt hatte, durch möglicherweise querende Fahrzeuge möglich gewesen.

Lange Verfahrensdauerver kürzt Haftzeit

Das Urteil fiel milde aus. Obwohl eine Haftstrafe zwischen ein und zehn Jahren möglich gewesen wäre und der Täter wegen weiterer Delikte, unter anderem einem Gewaltdelikt, bereits verurteilt worden war,  hielten alle Verfahrensbeteiligten aufgrund des Geständnisses zwei Jahre Freiheitsentzug für angemessen. Bemerkenswert war zudem, dass eine andere Strafe des Amtsgerichts Freudenstadt, das den Angeklagten zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte, die der Mann derzeit noch absitzt, aufgelöst und mit dem neuesten Fall in eine Gesamtstrafe von drei Jahren und zehn Monaten umgewandelt wurde. Zudem wurde die lange Verfahrensdauer – die Tat liegt drei Jahre zurück – als rechtstaatswidrig anerkannt, weshalb der Freiheitsentzug um weitere vier Monate verkürzt wurde. Unter dem Strich wird der Verurteilte demnach nicht die gesamten zwei Jahre absitzen müssen.