Drei weitere Angeklagte einer rumänischen Diebesbande mussten sich am Donnerstag vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten. Noch am gleichen Tag fällt das Urteil: Einer der Tatverdächtigen Metalldiebe erhält eine Bewährungsstrafe, die anderen beiden müssen für 27 beziehungsweise 35 Monate in Haft. Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer rumänischen Diebesbande. Zahlreiche Einbrüche im Südwesten.

Rottweil - Zahlreiche Fälle von Metalldiebstahl beschäftigen die Polizei im Südwesten seit Ende 2012. Ein versuchter Einbruch in Karlsruhe bringt schließlich Licht ins Dunkel: Die Spur führt nach Frankreich zu einer rumänischen Diebesbande.

Immer wieder haben sie zugeschlagen. Obwohl sich die Taten zwischen St. Georgen im Schwarzwald und Karlsruhe zugetragen haben, war der Polizei relativ schnell klar: Das Muster spricht für organisierte Bandenkriminalität. Einige der Täter sitzen bereits hinter Gittern. Drei weitere Angeklagte mussten sich am Donnerstag vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten. Noch am gleichen Tag fällt das Urteil: Einer der Tatverdächtigen erhält eine Bewährungsstrafe, die anderen beiden müssen für 27 beziehungsweise 35 Monate in Haft.

Offenbar sind zumindest zwei der drei Angeklagten Mitglieder einer vermutlich etwa 20 Mann starken rumänischen Diebesbande, die es vor allem auf wertvolles Metall abgesehen hat. Immer wieder verüben die Männer in wechselnder Besetzung zwischen November 2012 und März 2013 Einbrüche auf Firmengelände. Alleine in einem Rottweiler Unternehmen lassen sie bei drei Einbrüchen zwei Tonnen Kupferkabel sowie insgesamt rund 1500 Kilo Katalysatoren mitgehen, die sie anschließend weiterverkaufen. Bei einem Einbruch in ein leer stehendes Wohnhaus in St. Georgen werden am 6. Februar vergangenen Jahres diverse Wertgegenstände sowie eine große Menge Alkohol entwendet.

Der Beutezug geht weiter: Nur acht Tage später verschwinden vom Gelände einer Firma in Weil im Schönbuch Kupferkabel in Wert von rund 4400 Euro. Schließlich geht die Bande Anfang März der Polizei ins Netz: Bei einem Einbruchsversuch in einem Karlsruher Gewerbegebiet wird ein Bandenmitglied festgenommen – das Ende einer Diebstahlserie mit vielen weiteren Delikten, von denen aber nur jene sechs den drei jungen Männern zur Last gelegt werden.

Diese zeigen sich bei der Verhandlung von Anfang an geständig – aber nicht bei allen Taten. Einer der drei Rumänen bestreitet von Beginn an vehement die Tatbeteiligung am Kupferdiebstahl in Rottweil. Weil er alle weiteren drei ihm zur Last gelegten Taten zugibt und anhand der Beweise eine Mittäterschaft nicht sicher nachzuweisen ist, wird das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Er wird am Ende wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen und – im Fall Karlsruhe – wegen versuchten schweren Bandendiebstahls verurteilt. Bilanz: zwei Jahre und elf Monate Gefängnis.

Nur acht Monate weniger erwarten seinen Bandenkollegen: Er hat mit dem Kupferdiebstahl in Weil im Schönbuch zwar eine Tat mehr auf dem Register, hat aber zuvor wesentlich zur Aufklärung der Diebstahlserie beigetragen, indem er detaillierte Aussagen machte, die zur Verurteilung weiterer Bandenmitglieder geführt haben.

Der dritte Angeklagte macht es dem Gericht bis zuletzt nicht einfach. Die Tatbeteiligung an den beiden Rottweiler Katalysatordiebstählen räumt er ohne Weiteres ein, genau wie seine beiden Mitangeklagten. Er streitet jedoch beharrlich ab, beim Einbruch in St. Georgen dabei gewesen zu sein. Am Ende wird er in dieser Sache freigesprochen, da die Zeugen ihn nun doch nicht mehr ganz sicher wiedererkennen wollen. Als einziger der Tatverdächtigen erhält er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Bewährungszeit wird auf vier Jahre angesetzt.

Gleich nach der Urteilsverkündung kündigt der junge Mann an, sofort wieder in seine Heimat ausreisen zu wollen. Bei diesen Worten bekreuzigt er sich und dankt dem Gericht für das milde Urteil: "Ich möchte nur zurück zu meiner Familie und werde nie wieder Deutschland betre-ten", sagt der Vater einer zweijährigen Tochter.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer berücksichtigt, dass der 26-Jährige allem Anschein nach nicht der organisierten Diebesbande angehört. Diese hatte ihre Beutezüge von einem Parkplatz im französischen Straßburg aus unternommen. Die beiden Angeklagten, die Haftstrafen erhielten, hatten selbst angegeben, Teil dieser Gemeinschaft gewesen zu sein.

Der dritte Tatverdächtige hingegen hielt sich offenbar nur kurzzeitig dort auf, um anschließend wieder in seine Heimat zurückzukehren. Eine Bandenmitgliedschaft konnte ihm bis zuletzt nicht nachgewiesen werden. Auch ist er als einziger der drei nicht vorbestraft, was sich laut Staatsanwalt ebenfalls strafmildernd auswirkte.