Im Freibad in Rottweil ist es zu einem Zwischenfall gekommen: Ein Junge hat ein Mädchen verhauen. Foto: Otto

Nach Neckerei folgen Faustschläge. Mutter muss Kind nach Vorfall in Klinik bringen. Alle schauen nur zu.

Rottweil - Eigentlich ist das Rottweiler Freibad ein Ort, um Spaß zu haben. Für ein zehn Jahre altes Mädchen endete der Freibadbesuch am Freitag vergangene Woche allerdings in der Notaufnahme. Ein zwei Jahre älterer Junge hatte auf das Mädchen derart eingeschlagen, dass sie von der Mutter zur Erstversorgung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Gegen den Jungen ermittelt jetzt die Polizei.

Eine Neckerei im Nichtschwimmerbecken war den Faustschlägen vorausgegangen. Das betroffene Mädchen hatte den Jungen zusammen mit Freundinnen nass gespritzt. Der Zwölfjährige soll dabei ausgerastet sein und mit der Faust mehrfach auf das Gesicht des Mädchens eingeschlagen haben. Die Zehnjährige, die unter Schock stand, musste mit Rötungen und Schwellungen im Gesicht sowie Kratzwunden am Nacken in die Notaufnahme.

Besonders bitter: Augenzeugen erzählen, dass wohl etliche Erwachsene aus nächster Nähe mitbekamen, wie der Junge auf das Mädchen einschlug und es unter Wasser drückte. Jedoch sei niemand dem Mädchen zur Hilfe gekommen. Polizeisprecher Thomas Kalmbach bestätigte auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten, dass die Ermittlungen derzeit noch laufen. Zudem müsse vorhandenes Videomaterial ausgewertet werden. Der Vorfall bezeuge, womit sich die Polizei immer häufiger konfrontiert sehe: Viele schauen zu, wenige helfen. Das liege zum einen an einer gewissen Gleichgültigkeit, zum anderen hätten viele Bedenken, welche Konsequenzen ein Eingreifen für den Helfer haben könnte, meint Kalmbach. Welche Bedenken bei diesem Vorfall jedoch eine Rolle gespielt haben könnten, ist wohl kaum nachvollziehbar.

Dem Mädchen jedenfalls geht es nun, eine gute Woche nach dem Freibadbesuch, wieder besser. Gegen den Zwölfjährigen liegt eine Anzeige wegen Körperverletzung vor. Auch wenn er nicht strafmündig ist, wird sein Gewaltausraster aktenkundig bleiben. Kalmbach: "Wird er nach seinem 14. Geburtstag noch mal straffällig, könnte der Vorfall Auswirkungen auf das Strafmaß haben." Den Eltern des Mädchens steht es indes frei, zivilrechtliche Schritte gegen den Jungen einzuleiten.

Bäderleiter Edgar Bantle wollte sich auf Nachfrage zu dem Vorfall im Freibad nicht äußern.