Der Staatsanwalt forderte Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie zwei Jahren zur Bewährung. Foto: dpa

Black Jackets haben einen Brandanschlag auf das Vereinsheim der United Tribunes verübt.

Rottweil - Im Prozess um einen brutalen Machtkampf im Rottweiler Rocker-Milieu hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert.

Die acht Mitglieder der Rockergruppe Black Jackets hatten gestanden, im Februar 2011 mit Molotow-Cocktails einen Brandanschlag auf das Vereinsheim der verfeindeten United Tribunes verübt zu haben. Mit viel Glück wurde dabei niemand verletzt. Der Staatsanwalt forderte am Freitag für die 19 bis 26 Jahre alten Männer Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie zwei Jahren zur Bewährung.

Den anfänglichen Mordvorwurf hatte der Ankläger schon vor einigen Wochen fallen lassen. Das Urteil wird noch an diesem Freitag erwartet. Der Anschlag auf die United Tribunes im Februar war der bisherige Höhepunkt im Rottweiler Rockerkrieg. Seit rund eineinhalb Jahren liefern sich mehrere Rockerbanden und Türstehervereinigungen einen Kampf um die Vorherrschaft im Kreis Rottweil. Immer wieder kam es zu blutigen Auseinandersetzungen. Nach Einschätzung der Polizei geht es dabei vor allem um die Frage, wer in Rottweil und Umgebung den lukrativen Handel mit Drogen, Waffen oder die Prostitution beherrscht.

Doch der Anlass für den Brandanschlag auf das Clubheim der Tribunes in Deißlingen (Kreis Rottweil) war wohl viel banaler: Es gab einen relativ simplen Streit zwischen Mitgliedern beider Gruppen. Die Black Jackets hätten sich in ihrer Ehre gekränkt gefühlt und auf Rache gesonnen, sagte der Staatsanwalt. Relativ schnell sei der Entschluss zu dem Brandanschlag gefasst worden. Doch wie in Rockerkreisen üblich, hätten die Anstifter sich nicht selbst die Finger schmutzig gemacht, sondern Mitglieder angestiftet, die in der Hierarchie unter ihnen standen.

Der Anschlag sei bis ins Detail geplant worden, betonte der Staatsanwalt. Es war klar, welches Auto wo halten sollte und in welches Fenster die beiden selbst gebastelten Brandsätze geworfen werden sollten. Trotzdem hat der Ankläger seinen anfänglichen Vorwurf des versuchten Mordes aufgegeben.

Ob die jungen Männer bewusst in Kauf genommen hatten, dass Menschen in den Flammen sterben, könne man nicht sicher sagen. Und weil die selbst gebauten Brandsätze letztlich womöglich gar nicht in der Lage gewesen wären, das Haus wirklich in Brand zu setzen, lautete der Vorwurf zuletzt nur noch auf versuchte schwere Brandstiftung.

Trotzdem führe an mehrjährigen Haftstrafen bei den meisten Angeklagten kein Weg vorbei, betonte der Ankläger. Es sei eben alles andere als ein Kavaliersdelikt, einen Brandanschlag auf eine konkurrierende Gruppe zu verüben. Allerdings habe er auch das Gefühl, dass viele der jungen Männer inzwischen ihre Lektion gelernt hätten.