Der Kreisverband Rottweil der Mittelstandsvereinigung (MIT) spricht sich gegen die Belegausgabepflicht aus. Foto: Kalaene Foto: Schwarzwälder Bote

Bonpflicht: MIT bezieht Stellung

Kreis Rottweil. Der Kreisverband Rottweil der Mittelstandsvereinigung (MIT) fordert eine sofortige Rücknahme der Belegausgabepflicht. Diese sieht ab dem 1. Januar vor, dass jeder Betrieb mit elektronischer Kasse jedem Kunden einen Bon ausgeben muss – unabhängig davon, ob der Kunde diesen will oder nicht. "Das Gesetz produziert nicht nur Berge von umweltschädlichem Thermopapier, sondern auch unnötige Bürokratie und Frust bei den Ladenbesitzern und Kunden im Kreis Rottweil", sagt MIT-Kreisvorsitzender Klaus-Dieter Thiel. "Der Bundesfinanzminister sollte diesen Bürokratie- und Müllirrsinn sofort stoppen."

Das Gesetz müsse in dem Punkt unverzüglich geändert werden. Bis dahin fordert der MIT-Kreisverband Befreiungen für Ladenlokale und Massengeschäfte. Diese Ausnahmen seien im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Die MIT begrüßt das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung, Manipulationen und Steuerbetrug zu bekämpfen. "Es kann aber nicht sein, dass die Regierung wegen einiger schwarzer Schafe den gesamten Mittelstand unter Generalverdacht stellt", so Thiel. Nach Einschätzung der Wirtschaft führt die Bonpflicht zudem nicht zu mehr Sicherheit gegen Steuerhinterziehung, denn schon heute werde bei Kassen, die mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet sind, beim ersten Tastendruck eine Transaktion eröffnet. Diese könne nicht mehr im Nachhinein gelöscht werden, ohne Spuren zu hinterlassen. Thiel: "Da diese Sicherheitseinrichtungen ebenfalls Bestandteil des neuen Kassengesetzes sind, sollte die Bonpflicht eigentlich überflüssig sein."

Der MIT-Kreisverband Rottweil setzt sich deshalb gemeinsam mit dem MIT-Bundesverband für eine Rücknahme der Bonpflicht durch eine schnellstmögliche Gesetzesänderung ein. Gemeinsam fordern sie den Bundesfinanzminister auf, unverzüglich Befreiungsmöglichkeiten für alle Warenverkäufer mit Massenkundschaft zu erlassen und so die Belegausgabepflicht zurückzunehmen.