Der Ausbau der Gartenstaße läuft schon seit längerem – und beschert Anliegern aufgrund der Erschließungsbeiträge schlaflose Nächte. (Archiv) Foto: Alt

Weitere Beschlüsse zu umstrittenem Fall gefasst. Städtisches Grundstück wird mit einbezogen.

Rottweil-Feckenhausen - Es kommt nicht oft vor, dass die Verwaltung bei einem Beschluss im Gemeinderat gleich vorab betont, dass in dieser Sache "mit Klagen zu rechnen" sei. Genau so ist es beim umstrittenen Ausbau der Gartenstraße in Feckenhausen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Hirschäcker 2. Erweiterung". Die vom Ausbau betroffenen Anlieger werden mit Erschließungsbeiträgen kräftig zur Kasse gebeten, obwohl ihre Grundstücke vom Ausbau gar nicht profitieren.

Deshalb wird bei den Planungen der Verwaltung das Gesetzbuch doppelt und dreifach gewälzt, um im Falle eines Falles auf der sicheren Seite zu sein. Das zumindest war den Auführungen von Peter Hauser, zuständig für Anliegerbeiträge, in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu entnehmen. Das Gremium machte mit seiner Zustimmung zum "Bauprogramm" für den östlichen Bereich der Erschließung und zum "Minderausbau" eines Streckenabschnitts den Weg frei für das weitere Prozedere.

Erschließungskosten zwischen 15.000 und 90.000 Euro

Zur Erinnerung: Für sechs Anlieger in der Gartenstraße, die beim Kauf ihrer Grundstücke vor rund 20 Jahren bereits für deren Erschließung bezahlt haben, wird im Zuge des bereits laufenden Ausbaus die Rechnung nun noch einmal neu aufgemacht. Wegen acht weiterer Grundstücke, die bei der Neubaugebiets-Erweiterung Hirschäcker entstehen, sollen sie - je nach Grundstücksgröße - einen Anteil an den Erschließungskosten zwischen 15.000 und 90.000 Euro übernehmen.

Diese Kosten können einen schnell ans finanzielle Limit bringen. Der Frust bei den Anliegern sitzt entsprechend tief. Zumal sie im November im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten betonten, das etwa 120 Meter lange Teilstück der Gartenstraße sei bei der damaligen Erschließung des Neubaugebiets Hirschäcker einfach vergessen worden.

Rechtslage unübersichtlich

Hinzu kommt, dass die Rechtslage unübersichtlich ist. Auch die Stadtverwaltung hatte auf Anfrage eingeräumt, dass ein Erschließungsbeitragsfall eine "sehr komplexe Rechtsmaterie" sei. Die Stadt habe Verständnis dafür, dass die Erhebung des Erschließungsbeitrags zu Unmut und Verärgerung bei jenen führe, die bereits eine Bestandsimmobilie haben. Allerdings gebe es hier keinen Ermessensspielraum. Die Pflicht zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags entstehe per Gesetz. Man sei verpflichtet, die Erschließungsbeiträge zu erheben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind", so die Stellungnahme der Stadt im November.

Bereits im Juli 2019 waren die Arbeiten vergeben worden. Nun stand im Gemeinderat in dieser verzwickten Angelegenheit eine "rein formelle Sache", wie Hauser es nannte, auf der Tagesordnung. Zum einen wird die Erschließung in Richtung Osten bis zu einem städtischen Grundstück (ehemaliges Bankgebäude) gezogen. Der Abschnitt ab Hirschäckerstraße 11 bis zum Feldweg nach Norden ist Teil des geltenden Bebauungsplans, die letzten Meter bis zur Nachtweide jedoch nicht, weshalb für sie ein Bauprogramm beschlossen werden musste. Die schon zuvor geäußerte Hoffnung der Anlieger, dass es durch die Einbeziehung des städtischen Grundstücks billiger wird, zerstreute Hauser: "Es kommen dafür ja auch Kosten dazu."

Wie umstritten der Ausbau ist, zeigt sich auch daran, dass die Straße auf einem Abschnitt nicht in der ursprünglich festgetzten Breite von 5,50 Metern ausgebaut werden kann. Es habe dort keine Einigung mit dem Eigentümer bezüglich des erforderlichen Flächenerwerbs gegeben, so Hauser. Es gibt also künftig auf der ausgebauten Straße eine Engstelle von 3,80 Metern Breite. Dieser nun vom Gemeinderat genemigte Minderausbau werde "Sicherheit und Leichtigkeit" des Verkehrs jedoch nicht beeinträchtigen, weil die Stelle gut einsehbar sei.

Die nun gefassten Beschlüsse – nur Stadtrat Jürgen Mehl (SPD) konnte nicht in allen Punkten mitgehen – bilden laut Hauser die Basis für die Beitragssatzberechnung und die Berechnung der Bauplatzpreise. Es ist nicht davon auszugehen, dass die betroffenen Anlieger die neue Rechnung einfach so hinnehmen werden.