Ende Juni wurde Robert Sesselmann zum ersten AfD-Landrat Deutschlands gewählt. Foto: dpa/Martin Schutt

Die Wahl von Robert Sesselmann zum ersten AfD-Landrat Deutschlands hatte Empörung ausgelöst. Kann ein Mitglied einer in Thüringen als rechtsextrem eingestuften Partei dort ein kommunales Spitzenamt übernehmen? Nun gibt es eine Entscheidung.

Nach einer Überprüfung seiner Verfassungstreue kann der AfD-Politiker Robert Sesselmann Landrat im südthüringischen Landkreis Sonneberg bleiben. Bei Sesselmann würden „derzeit keine konkreten Umstände gesehen, die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen“, teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt am Montag in Weimar mit.

Sesselmann war am 25. Juni zum ersten AfD-Landrat Deutschlands gewählt worden, was bei anderen Parteien teils für Entsetzen sorgte. Er nahm die Wahl an und die Arbeit als Landrat vor etwa einer Woche auf.

Überprüfung von Amtswegen gestartet

Die Überprüfung war von Amtswegen gestartet worden. Hintergrund ist, dass die Thüringer AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird. „Dies impliziert, dass (einzelne) Mitglieder des AfD-Landesverbands Thüringen rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen“, teilte das Landesverwaltungsamt mit. Demnach sei im konkreten Einzelfall zu überprüfen gewesen, ob Sesselmann „zu dieser Gruppe der AfD-Mitglieder gehört“.

Wäre dem so, würde es Zweifel daran geben, dass Sesselmann als Landrat „seiner besonderen beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht nachkommen wird“. „Extremisten können in unserer Demokratie nicht rechtswirksam für ein Wahlbeamtenamt kandidieren, da ihnen die Grundeigenschaft der Demokratie-Eignung fehlt“, so das Landesverwaltungsamt in seiner Mitteilung. Die Überprüfung kam bei Sesselmann nun zu einem anderen Schluss.

Die AfD hatte den Prüfvorgang im Vorfeld einen Skandal und einen Angriff auf die Demokratie genannt.

Weitere Prüfung nicht nötig

Grundlage für die Einzelfallprüfung ist das Thüringer Kommunalwahlgesetz. In der öffentlichen Diskussion stand zuletzt auch die Frage im Raum, ob eine tiefere Überprüfung Sesselmanns nicht schon vor der Wahl hätte stattfinden müssen. Das Landesverwaltungsamt stellte nun fest, dass „dass die Wahlvorschriften bezüglich der Feststellung der Wählbarkeit eingehalten wurden“. Eine weitere Prüfung sei dazu nicht nötig.

Die AfD sieht sich nach dem Wahlerfolg in Sonneberg, einer gewonnenen Bürgermeisterwahl in Sachsen-Anhalt und Zuwächsen bei Umfragewerten im Aufwind. In Thüringen kam sie zuletzt bei einer Infratest-dimap-Umfrage im Auftrag des MDR auf 34 Prozent - und damit auf Platz eins. Demnach kamen die Parteien der aktuellen Landes-Koalition - Linke, SPD und Grüne - zusammen auf fast die gleiche Prozentzahl wie die AfD allein. In Thüringen soll kommendes Jahr regulär ein neuer Landtag gewählt werden.