Wer einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft war, galt bislang als vollständig geimpft. Nun hat der Bund eine wichtige Verordnung geändert. Das hat Folgen – auch für Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg.
Stuttgart - Es ist nicht immer leicht, mit den geltenden Regelungen in der Coronapandemie Schritt zu halten. Vor allem dann, wenn es um spezielle Fälle geht – wie etwa um den Impfstatus all jener, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. Was für sie noch bis vor einigen Tagen galt, gerade in Baden-Württemberg, ist inzwischen überholt: An diesem Samstag hat der Bund die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) geändert. Das hat auch im Südwesten Konsequenzen für all jene, die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind.