Der Rauswurf Thiemanns beschäftigt die Beteiligten noch heute. Foto: Reimer

Bürgermeisterkandidat Hans Joachim Thiemann wettert in seinem Wahlkampf heftig gegen die Stadt. Streitpunkt ist seine Kündigung im Jahr 2014, die er als „rechtswidrig“ bezeichnet. Die Stadt wehrt sich vehement gegen diese Vorwürfe.

Update vom 9. Juni 2023: Die Stadt rudert nun doch zurück: Nach einem Urteil des Landgerichts Rottweil vom Juni 2021 darf Thiemann aufgrund der Zurücknahme der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, weiterhin behaupten, die Kündigung sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt widerruft daher die Pressemitteilung, wie Bürgermeister Hermann Acker mitteilt.

Der Rauswurf liegt schon Jahre zurück, dennoch beschäftigt er die Beteiligten bis heute. Hans Joachim Thiemann, einst als Verwaltungsleiter Planen und Bauen im Rathaus tätig, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadt. Seine Entlassung sei rechtswidrig gewesen. Der Bürgermeisterkandidat unterstreicht das immer wieder in den öffentlichen Vorstellungsrunden. Doch die Stadt hat nun genug.

Zu Personalangelegenheiten nehme die Verwaltung grundsätzlich öffentlich keine Stellung, teilt Bürgermeister Hermann Acker mit. Nachdem Thiemann jedoch in öffentlichen Wahlveranstaltungen über seine „rechtswidrige“ Kündigung berichtet, sieht sich die Verwaltung jedoch dazu veranlasst, „den Sachverhalt nochmals zurechtzurücken“, heißt es in der Mitteilung.

Einigung vor Gericht

Die gegenüber Thiemann ausgesprochenen Kündigungen (September 2013 und Juni 2014) seien aus Sicht der Verwaltung rechtmäßig gewesen. Über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Kündigungen sei nie entschieden worden, heißt es. Denn das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst.

Am tatsächlichen Sachverhalt, der den Kündigungen zugrunde lag, habe sich nie etwas geändert, so die Stadt. Darüber und über die Inhalte des arbeitsgerichtlichen Vergleichs wurde im Gemeinderat am 17. Dezember 2013 berichtet. Die Stadt warf Thiemann damals Amtsmissbrauch und Beleidigung vor. Er habe auf seinem eigenen Grundstück als Amtsperson Maßnahmen beauftragt, durch die er einen unmittelbaren Vorteil als Grundstückeigentümer erlangt haben soll, heißt es in der Niederschrift zur Sitzung.

Vorwürfe zurückgezogen – warum?

Thiemann betont hingegen weiterhin, dass er nichts falsch gemacht habe. Sowohl das Landratsamt als auch die Staatsanwaltschaft hätten dies bestätigt, teilt der Kandidat mit. Die Stadt habe vor Gericht diese Vorwürfe zurücknehmen müssen. Die Verwaltung erklärt hingegen, dass die Vorwürfe zurückgenommen wurden, „da dies den üblichen Gepflogenheiten eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht entspreche.“

Beide Seiten wollen beweise auslegen

Um weiteren „Lügen oder Unklarheiten“ vorzubeugen, werde die Stadtverwaltung – falls Thiemann zustimmt – die Kündigungen und den arbeitsgerichtlichen Vergleich vom 10. Juli 2014 im Rathaus zur Einsichtnahme auslegen, stellt Bürgermeister Acker klar. Thiemann kündigte im Gegenzug an, seinerseits Beweise, die seine Version untermauern, offenzulegen.