Der Angeklagte soll 146 Fahrzeuge verkauft haben, ohne ein Gewerbe angemeldet und Steuern gezahlt zu haben. (Symbolfoto) Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com / Montage, Screenshot: Kleinau

Er soll in den Jahren 2013 bis 2017 Steuern in Höhe von rund 180.000 Euro hinterzogen haben. Nun droht der Prozess gegen einen 34-Jährigen jedoch ins Nichts zu führen. Der Grund sind Ermittlungslücken.

Sulz/Rottweil - Dass man an diesem Verhandlungstag wohl nicht weiterkommen würde, das kristallisierte sich im recht komplexen Prozess vor dem Amtsgericht Rottweil am Dienstag recht früh heraus. Angeklagt war ein 34-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis, derzeit ohne festen Wohnsitz, der laut Steuerfahndung von 2013 bis 2017 Umsätze aus dem Gebrauchtwarenhandel nicht angemeldet haben soll.

Laut Anklage war er "umfangreich am Automarkt aufgetreten" und hatte 146 Fahrzeuge über Online-Plattformen, wie Ebay-Kleinanzeigen, Mobile.de und weitere, verkauft. Insgesamt soll er mit diesen Verkäufen etwas mehr als eine Million Euro umgesetzt haben. Den Fahrzeugen war von der Steuerfahndung nach Schätzung ein Durchschnittspreis zwischen 6000 und 7500 Euro zugrunde gelegt worden. Weil der Angeklagte weder ein Gewerbe angemeldet noch eine Steuererklärung abgegeben hatte, wurde ihm fünffache Steuerhinterziehung mit einem Gesamtbetrag von rund 180 000 Euro vorgeworfen.

Anonyme Anzeigen wegen gefälschter Kennzeichen

Auf den Angeklagten aufmerksam geworden war die Polizei immer wieder aufgrund anonymer Anzeigen wegen gefälschter Kennzeichen. Ein bereits 2013 entstempeltes Kennzeichen sei immer wieder an verschiedenen Autos aufgetaucht, so schilderte ein Polizeibeamter vor Gericht. Die Ermittlungsarbeit habe sich aber recht schwierig gestaltet, da der Angeklagte unkooperativ gewesen sei und die Nachbarn sich nicht dazu bereiterklärt hätten, als Zeugen bereitzustehen aus Angst vor dem Angeklagten und seiner Familie.

Dasselbe Kennzeichen habe er dann auch immer wieder auf diversen Autoverkaufs-Onlineportalen an verschiedenen Fahrzeugen entdeckt, so der Polizist. Bei ein paar der hinterlegten Kontaktnummern – allesamt von Prepaid-Handys – habe er auch angerufen, sich als Kaufinteressent ausgegeben und mit dem Angeklagten gesprochen, so der Polizist.

Auf den Verdacht der Urkundenfälschung hin war dann eine Durchsuchung durchgeführt worden. Das Verfahren diesbezüglich wurde später eingestellt, wie zu erfahren war.

Durchsuchung 2018

Bei der Durchsuchung 2018 waren 16 Verkaufsverträge gefunden worden, mehrere Kennzeichen, darunter auch das polizeilich gesuchte, und rund 120.000 Euro Bargeld. Zudem wurden 20.000 Bilddateien gesichert, die viele Autos – aus verschiedenen Winkeln aufgenommen – zeigten. Bei der Auswertung war ein Erstellungsdatum jedoch nicht feststellbar beziehungsweise generell auf den 1. Januar 2007 gesetzt worden. Somit blieb unklar, wann welches Bild aufgenommen wurde.

Der Angeklagte äußerte sich weder zu seiner Person noch zum Sachverhalt, ließ aber durch seinen Verteidiger Martin Karsten erklären, die Vorwürfe entsprächen nicht der Wahrheit. Karsten wies darauf hin, dass man die Kaufverträge näher beleuchten müsse. Die Beweismittel seien äußerst fragwürdig.

Richter kritisierte Ermittlungsarbeit

Dieses zentrale Problem hatte auch Richter Oliver Niefer schon zu Beginn der Verhandlung identifiziert. Er kritisierte die Ermittlungsarbeit der Steuerfahndung mehrfach. Man könne die Bilder keinen konkreten Zeiträumen zuordnen auf Basis der bisherigen Ermittlungsarbeit. Ebendas sei aber notwendig, um den Beweis führen und ein Urteil fällen zu können.

Zudem war es schwierig, die Verkaufsverträge dem Angeklagten zuzuordnen. Auf wenigen war er namentlich genannt. Und aufgrund einer ähnlichen Unterschrift zu der des Angeklagten Rückschlüsse zu ziehen, wie es die Steuerfahnder getan hatten, scheine ihm sehr gewagt, meinte Richter Niefer.

Den großen Bargeldfund habe die Familie als Obolus von den Kindern für Kost und Logis im Elternhaus, als Erbschaft im Ausland und der Eigenheimzulage erklärt, so der Steuerfahnder vor Gericht. Eine Erbschaftssteuererklärung hätte sie jedoch nie abgegeben.

Zu vielen offenen Fragen

So komme man nicht weiter, stellte Richter Niefer fest. Man benötige weitere Zeugen und, wenn nötig, eine weitere Hausdurchsuchung, um das gefundene Beweismaterial einordnen zu können. "Wie weit wollen wir das Verfahren noch treiben?" fragte Verteidiger Karsten und bemängelte, dass in drei Jahren von der Steuerfahndung offenbar rein gar nichts ermittelt worden sei.

Der Unmut sei auch bei ihm groß, meinte Niefer. Doch als Richter stehe er jetzt mit dem Rücken zur Wand. Zu vielen offenen Fragen seien im Laufe des Verhandlungstages noch viele weitere dazugekommen. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, Ermittlungsarbeit zu betreiben. Wenn der Angeklagte nichts einräume und die Staatsanwalt keine Einstellung des Verfahrens beantrage, so müsse der Sachverhalt weiter untersucht und aufgeklärt werden. Das besage der Amtsermittlungsgrundsatz.

Der erste von voraussichtlich zwei Fortsetzungsterminen findet bereits heute, Donnerstag, 10. Juni, ab 9 Uhr im Amtsgericht Rottweil statt.