Der Zahnarzt zeigt die Gebissmodelle des Patienten. Rechts die Implantate mit Aufbauelement, die ein Kollege gesetzt hatte. Links der Kronenaufbau. Foto: Jürgen Lück

Richter Trick glaubt dem Patienten nicht – und verurteilt ihn wegen Betrugs. Es geht um 13.000 Euro für diese Implantate. Angeklagter: „Als ich mehr als 6000 Euro dem Zahnarzt in bar mitbringen sollte, bin ich ausgestiegen!“

Der Zeuge hat einen Pappkarton dabei. Hebt die Gebiss-Modelle auf den Zeugentisch. Man sieht, wie stolz der Zahnarzt seine Arbeit im Amtsgericht präsentiert. Dabei ist er der Gelackmeierte: Sein Patient Karsten K. (Name geändert) ließ sich die Implantate machen. Kurz vor dem Einsetzen stieg der Patient aus. Der Zahnarzt wartet bis heute auf die Bezahlung.

Der Angeklagte lacht

Für Richter Albrecht Trick ist das klar „Betrug. Sechs Monate auf Bewährung, Werteinziehung von 9199,50 Euro. Und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.“ Der Angeklagte lacht: „Wie denn?“ Er hatte vorher gesagt, dass er eine neue Kniescheibe braucht und drei steife Finger hat. Richter Trick: „Wenn sie mich noch mal auslachen, gibt es noch ein Ordnungsgeld!“

Offenbar hat der Angeklagte Karsten K. Probleme mit dem Urteil...

Dabei ist für Richter Albrecht Trick die Sache klar. Energisch klopft er mit der Hand auf den Tisch, sagt: „Am 29. Juni begann der Betrug.“

Der Zahnarzt: „Der Patient Karsten K. hatte sich am 4. Mai bei mir vorgestellt. Er bräuchte nun die Kronen auf seine Implantate. Ein Zahnarzt in Berlin hat ihm diese eingesetzt. Der sei verschwunden.“

Am 29. Juni vor zwei Jahren fand dann der gut einstündige Termin statt. Der Zahnarzt: „Wir haben genau besprochen, was wie gemacht werden soll, welche Farben gewünscht sind, um den Heil- und Kostenplan zu erstellen.“

Negative Bonität

Routinemäßig fragte er die ZAB ab. Dieses Factoring treibt für ihn das Geld ein, falls es Zahlungsprobleme gibt. Die ZAB antwortet blitzschnell: Negative Bonität.

Der Zahnarzt: „Ich habe ihn gefragt, wie er die Rechnung bezahlen will. Der Patient sagte, er habe neulich erst ein Haus gekauft und ich müsse mir keine Gedanken machen.“

Mehrere Anrufe

Bis Ende November lief alles nach Plan. Der Zahnarzt bereitet chirurgisch alles vor und wollte beginnen, die Kronen in das Implantat und Aufbauelement einzuschrauben. Der Zahnarzt: „Meine Mitarbeiterin hat ihn mehr als einmal angerufen. Dass er die Anzahlung leisten soll. Denn: Bevor ich das Geld – ungefähr 80 Prozent – nicht habe, setze ich die Kronen nicht ein.“ Letzter Anruf: Einen Tag vor der „Eingliederung.“ Der Zahnarzt: „Er hat gar nicht sehr freundlich reagiert.“

K.’s Verteidiger Joachim Schedler: „Laut meinem Mandanten kam der Anruf um 8.30 Uhr. Er sollte über 6000 Euro in Bar mitbringen. Er hatte bis dahin keine Rechnung erhalten und fragt sich: Jetzt soll ich das ganze Geld mitbringen. Er hat die Behandlung abgebrochen. Aus der Sicht meines Mandanten war damit die Behandlung zu Ende. “ Der Verteidiger fordert deshalb Freispruch.

Das Urteil

Um 16.48 Uhr fällt dann das Urteil. Richter Trick: „Die Geschichten mit der Zeugin sind Pulverdampf.“ Am ersten Prozesstag hatte eine ehemalige Unternehmerin ausgesagt: „Ich hatte Karsten K. als Mitarbeiter zugesagt, die Zahnarzt-Rechnung zu zahlen.“

Der Richter: „Das nehme ich der Zeugin nicht ab. 100, 200 Euro, ohne nachzufragen. Okay. Aber über 10.000 Euro – diese Geschichte halte ich für konstruiert.“

Sagte noch: „Hoffentlich haben sie bei dem Zahnarzt bezahlt, bei dem sie offenbar in der Zwischenzeit waren. Sonst sehen wir uns bald wieder!“ Vor dem 4. Mai war Karsten K. übrigens bei einem anderen Zahnarzt. Der setzte zwar die Implantate, bliebt aber auf 5500 Euro Rechnung sitzen.

Draußen lächelt Karsten K. Die Frontzähne sehen tadellos aus.