Auch kinderpornografische Schriften wurden beim Angeklagten gefunden. (Symbolfoto) Foto: dpa/Uwe Zucchi

Um Liebesbriefe an eine Zwölfjährige, Kinderpornografie und Bestellterror ging es beim Prozess gegen einen 39-Jährigen in Horb. Jetzt hat das Horber Gericht ein Urteil über den Mann gefällt.

Im Prozess wegen Stalkings und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist ein ehemaliger Jugendgruppenleiter aus einer Gemeinde des Landkreises Freudenstadt am Horber Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der heute 39-Jährige hatte sich in die damals zwölfjährige Tochter der Familie verliebt, die er wohl über die Jugendgruppe kennenlernte. Beim zweiten und finalen Termin der Verhandlung zeichnete die Opferfamilie ein Bild von einen einsamen, sozial unbeholfenen und intellektuell eingeschränkten Mann, dem sie hätten helfen wollen. „Wir haben unser Herz geöffnet und ihn in unser Leben gelassen“, erklärt der Vater vor Gericht.

Doch die Eltern wurden schließlich hellhörig: Die Tochter äußerte, den Mann nicht mehr sehen zu wollen und berichtete nach einem Ausflug von vielen Fotos, die der Mann von ihr gemacht habe. Daraufhin stellte der Vater ihn zur Rede. Nun begannen die Nachstellungen: Hassbriefe mit sexuellen Fantasien, anonymen Anrufen und Bestellungen auf Familienmitglieder, darunter auch Playboy-Abos und Erotikartikel. Es habe etliches an „Zeit und Nerven“ gekostet, Bestellungen zu stornieren, zurückzuschicken und mit den Versandfirmen zu diskutieren, schildern die Eltern. Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, damit etwas zu tun zu haben und zweifelte die Nachverfolgung der IP-Adressen an.

Eingeschlagene Fenster, Herzrasen und ein Entschuldigungsbrief

Auch seien etwa Reifen zerstochen worden und Fenster eingeschlagen worden. Beide Eltern erklären ihre Ängste: „Was kommt als nächstes?“ Sorge um ihre Kinder plagten sie. „Wir sind in ständiger Angst, in ständiger Habacht-Stellung auf ein Auto mit seinem Kennzeichen“, erzählt der Vater. Klingelte das Telefon, setze Herzrasen ein. Die Kinder werden ausnahmslos überall hingefahren. Schon vorher habe der Angeklagte vor allem die Tochter abgefangen, er wisse, wann die Kinder zu welchen Gruppen gingen. „Das ist ein laufendes Kopfkino“, berichtet die Mutter. Ihre Sorgen wolle sie gar nicht genauer ausführen, um dem Angeklagten keine Ideen in den Kopf zu setzen. Einen Entschuldigungsbrief des Angeklagten nimmt der Vater nicht ernst.

Der Angeklagte gab während der Verhandlung zu, kinderpornografisches Material besessen zu haben – das war bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden. Gestalkt habe er aber nicht. „Die haben Angst vor Ihnen“, redete Richter Trick dem Angeklagten noch ins Gewissen. „Ich hab auch Angst vor denen“, entgegnet der Angeklagte mit Blick auf die vielen Anzeigen durch die Familie.

Auch der Verein, bei dem er Jugendgruppenleiter war, habe ihn „fallen lassen“. Laut dem Vater nahm der Verband die Vorwürfe ernst.

Minderwertigkeitskomplexe greifen bei Kindern weniger

Zuletzt folgt das Gericht in größten Teilen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine Psychotherapie wollte Richter Trick aber nicht zur Auflage machen: Die bringe nichts, wenn sie erzwungen sei. Der Angeklagte zeigte sich aber bereit, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch muss er 1000 Euro an den Bewährungshilfeverein zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Richter Trick sah weniger Pädophilie als Hintergrund für die Taten, sondern mehr Minderwertigkeitskomplexe, wegen derer der Mann vor allem den Kontakt zu Kindern suche, bei denen er sich nicht unterlegen fühle. „Das wichtigste ist, dass die Familie jetzt in Ruhe leben kann“, erklärte der Richter zuletzt.