Ein 39-Jähriger aus dem Kreis Freudenstadt soll Stalking gegen die ganze Familie des Mädchens betrieben haben. Bei Hausdurchsuchungen stellte die Polizei auch kinder- und jugendpornografisches Material sicher.
Gleich wegen drei Anklagepunkten steht ein 39-Jähriger in Horb vor Gericht: Nicht nur soll er kinder- und jugendpornografische Schriften besessen haben, auch soll er einer anfangs Zwölfjährigen und ihrer Familie nachgestellt und schlussendlich gegen Kontaktverbot und Bannmeile verstoßen haben.
Besonders im Fokus der Verhandlung steht das Stalking gegen eine vierköpfigen Familie.
Der ehemalige Jugendgruppenleiter aus einer Gemeinde des Landkreises Freudenstadt lernte laut Anklage das zwölfjährige Mädchen über seine Gruppe kennen.
Mann soll Liebesbriefe an Zwölfjährige geschrieben haben
Laut Staatsanwaltschaft begann er bald, ihr anonyme Liebesbriefe zu schreiben. Oft habe er sie in den Arm genommen und habe auch Fotos von ihr gemacht, obwohl das Mädchen das nicht gewollt habe. Schließlich schritt der Vater des Kindes ein und forderte den Mann auf, seine Tochter in Frieden zu lassen.
Daraufhin soll der Angeklagte einen Hassbrief geschrieben und die Familie systematisch gestalkt haben: Anonyme Anrufe mitten in der Nacht, Bestellungen auf alle Mitglieder der Familie – auch auf die Namen der beiden Kinder – unter anderem auch Unterwäsche, Abos eines Männermagazins und Erotikartikel. „Ein normales Familienleben ist nachhaltig gestört“, erläutert Staatsanwalt Felix Schneider in seiner Anklage.
Belästigte Familie überlegte sogar wegzuziehen
Die Familie habe Angst, alleine aus dem Haus zu gehen – vor allem die Tochter allein gehen zu lassen. Die Kinder sollten nicht mehr allein ans Telefon. Auch ein Wegzug habe im Raum gestanden. „Sie haben immer in der Angst gelebt: Was kommt als nächstes?“, berichtet der Ermittler im Zeugenstand.
Angeklagter hielt sich nicht an das Kontaktverbot und Bannmeile
Die Polizei sprach den Angeklagten an, laut dem Ermittler habe dieser auch zugegeben, die anonymen Briefe verfasst zu haben. Zweimal ging die Polizei in einer „Gefährderansprache“ auf ihn zu, auch Hilfe wurde ihm angeboten– aber erfolglos. Auch eine Vereinbarung zwischen dem Angeklagten und der Familie blieb ohne Folgen: Kontaktverbot und eine Bannmeile von 100 Metern wurden von ihm ignoriert, so die Anklage beim Auftakt der Verhandlung.
Die Bestellungen konnten schließlich auf ihn zurückverfolgt werden: Dafür stellte der Internetanbieter die IP-Adresse zur Verfügung. „Also die haben einfach die Daten herausgegeben“, empört sich der Angeklagte im Gericht.
Polizei findet jugendpornografisches Material
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei schließlich kinder- und jugendpornografisches Material: Keine Bilder, aber ausführliche Beschreibungen von sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sowie von Inzest und Kindesmissbrauch. Der Suchverlauf offenbarte, so der ermittelnde Polizist, dass der Angeklagte auch gezielt nach solchen Inhalten gesucht habe. Auch fanden sich Adressen und Handynummern, die bei den Bestellungen zum Einsatz kamen.
Schwester des Angeklagten zweifelt nicht an Schuld des Bruders
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Seine Schwester, die auch mit der Opferfamilie laut eigener Angabe befreundet ist, bezeichnet ihn im Zeugenstand als „Einzelgänger“.
Sie zweifelt nicht an der Schuld ihres Bruders. Nachdem die Vorwürfe im Raum standen, habe sie den Kontakt reduziert, mittlerweile ist er komplett abgerissen. Ihre gemeinsame Mutter hingegen, bei der der 39-Jährige noch lebt, schiebe die Geschichte weg: „Sie möchte davon nichts wissen und ich solle mich auch am besten raushalten“, habe die Mutter ihrer Tochter geraten. Der Prozess geht am 19. April weiter.