Einem Taxifahrer wurde vorgeworfen, eine Kollegin belästigt zu haben. (Symbolbild) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Ein Taxifahrer soll an seinem Arbeitsplatz eine Kollegin sexuell belästigt und körperlich misshandelt haben. Deshalb musste er sich nun vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Dort bestritt er die Vorwürfe. Zeugen für den Vorfall gibt es nicht.

Ein Taxifahrer stand am Donnerstag wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs auf eine Kollegin vor dem Amtsgericht in Freudenstadt. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, die Frau am Gesäß gepackt und zugleich in den Hals gebissen zu haben. Die Frau habe Schmerzen erlitten und eine deutliche Rötung am Hals davongetragen.

Der Mann wurde daher beschuldigt, seine Kollegin bei dem Übergriff Ende Dezember vergangenen Jahres „körperlich misshandelt und sexuell berührt“ zu haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung. Tatort sei der gemeinsame Arbeitsplatz gewesen – ein Taxiunternehmen in der Region.

Der Angeklagte sah den Vorfall allerdings gänzlich anders. Er holte in seinen Aussagen weit aus. Die Kollegin, die er in den Hals gebissen haben soll, sei eine „sehr schöne und sehr nette Frau“. Er habe ein gutes Verhältnis zu ihr gehabt, mitunter hätten sie Kaffee zusammen getrunken. „Ich respektiere sie wie meine Schwester, warum nicht?“ Mehrmals betonte er: „Ich habe keine Probleme mit Kolleginnen.“

„Beißen? Keine Chance“

Bei dem fraglichen Vorfall kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres habe es sich um „eine normale Begrüßung“ gehandelt. Er habe die Kollegin mit einem Arm freundschaftlich umarmt. Zudem habe er sie möglicherweise „mit dem Bart etwas am Hals gekratzt. Aber Beißen? Keine Chance.“ Er habe der Frau auch keinen Kuss gegeben.

Die Frau beschrieb dagegen den Vorfall wie folgt: Der Angeklagte sei mit den Worten „Ja, da ist ja meine Lieblingskollegin“ auf sie zugekommen. „In dem Moment packt er mich an der Hüfte und geht mir an den Hals.“ Sie sagt: „Ich dachte, er will mir einen Knutschfleck machen, aber dann ist er mit den Zähnen dran.“

Es sei „einfach komisch gewesen“, ihr Angreifer habe rote Augen gehabt, sie dachte, er habe etwas eingenommen. Er habe gefragt, ob sie mit ihm einen Kaffee trinken wolle, was sie ablehnte. „Ich bin weggelaufen, was will man machen?“ Keinesfalls habe es sich um eine normale Begrüßung gehandelt, sagte die Frau, die nach dem Vorfall Anzeige erstattete. Auf die Frage, ob es nicht die Bartstoppeln des Mannes gewesen sein könnten, die sie am Hals gespürt habe, betonte sie ausdrücklich: „Nee, nee, es waren die Zähne.“ Später stellten Ärzte im Freudenstädter Krankenhaus laut Arztbericht eine „dezente Rötung“ sowie eine „minimale Wunde“ am Hals fest.

Die Verteidigung stellte die Frage, ob sie denn eine Entschuldigung des Angeklagten akzeptieren würde – sowie eine „finanzielle Kompensation“ in Höhe von 500 Euro? Die Frau zögerte zunächst. Die Richterin riet ihr jedoch behutsam dazu, das Angebot anzunehmen. „Dieses Verfahren wird in jedem Fall ganz normal beendet, Sie würden sich damit rechtlich nichts vergeben. Es gibt dann noch eine Strafe obendrauf.“ Schließlich nahm die Frau die Entschuldigung und das Geld an.

Verfahren eingestellt

Zeugen, die den Vorfall direkt verfolgt haben, gibt es nicht. Zudem hat der Angeklagte keine Vorstrafen. Eine genaue Klärung des Vorfalls ist kaum möglich. Die Verteidigung sah „keine Wiederholungsgefahr“. Sie schlug eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von 1000 Euro vor. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu, man habe ein „mulmiges Bauchgefühl“ bei der Aussage der Frau.

Die Richterin verfügte darauf die vorläufige Einstellung des Verfahrens. Die 1000 Euro müssen an die Frauenhilfe in Freudenstadt gezahlt werden.