Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

Das Landgericht Freiburg verurteilt einen Mann, der den Partner seiner Ex-Freundin auf offener Straße erschossen hatte, zu einer lebenslangen Haftstrafe. Sogar eine anschließende Sicherheitsverwahrung soll geprüft werden.

Weil er den Partner seiner Ex-Freundin erschoss, ist ein 30-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Es habe sich um einen gezielten Schuss in die Brust des Opfers gehandelt, urteilte die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts am Dienstag.

Die Tat ereignete sich im Januar auf offener Straße vor der Wohnung der Frau in Freiburg. Das Opfer, ein Mann im Alter von 31 Jahren, starb kurz danach in einer Klinik.

Sicherheitsverwahrung soll geprüft werden

Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine mögliche Sicherungsverwahrung des Angeklagten geprüft werden. Diese ist eine der schärfsten Waffen im Strafrecht. Ein Täter kann dabei in staatliche Verwahrung bleiben, auch wenn er seine Freiheitsstrafe bereits verbüßt hat.

Der Anwalt des Angeklagten kündigte am Rande der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen. Die Anklage hatte dem Mann zunächst nur Totschlag vorgeworfen. Der letzte Prozesstag fand unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt, allein im Saal waren rund 20 Polizistinnen und Polizisten präsent.