Das Kind soll mit Klebeband fixiert worden sein, weil es schlecht einschläft. Foto: Pixabay/WikimediaImages

Das eigene Kind mit Klebeband fixiert, weil es schwer einschlafen kann? Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung stehen eine Fünffach-Mutter aus Aichhalden und ihr Ex derzeit vor Gericht.

Aichhalden - Schwere Vorwürfe sind kürzlich erhoben worden, als vor dem Amtsgericht Oberndorf die Fortsetzung der Hauptverhandlung von Mitte Mai anstand. Eine fünffache Mutter aus Aichhalden und ihr damaliger Partner sollen sich im September 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung strafbar gemacht haben.

Wer hat das Kind fixiert?

Im Januar 2021 kamen Bilder in den Umlauf, auf denen der Sohn der Angeklagten, der an einer Entwicklungsstörung leidet, mit Klebeband an den Händen und im Gesicht fixiert zu sehen ist. Begründung: Das Kind sei abends schwer zum einschlafen zu bewegen und das sei der letzte Ausweg aus der Situation gewesen. Unklar ist jedoch, wer genau dafür verantwortlich war. Die Bilder, die mit dem Handy einer Freundin der Familie aufgenommen wurden, gelangten fünf Monate nach dem Vorfall in die Hände des leiblichen Vaters, der sich daraufhin ans Jugendamt wandte. Die Angeklagte, ihr Freund und auch der Onkel des Kindes sollen sich am Tatort befunden haben. In der Hauptverhandlung identifizierte das Opfer selbst den damaligen Partner, dieser soll mit dem Klebeband hantiert haben.

Erinnert Kind zu sehr an seinen Vater?

Aus der Aussage des leiblichen Vaters wurde ersichtlich, dass ihm von Seiten seiner Ex-Frau erhebliche Hürden in den Weg gestellt wurden. Er durfte sein Kind demnach immer seltener sehen und auch im Streit um das Sorgerecht stand er nach der Trennung nicht gut da. So hörte er von Freunden und Bekannten, dass sein Sohn bei der Mutter und ihrem neuen Freund nicht anständig behandelt würde, er erinnere zu sehr an den Vater und sei dem Freund deshalb ein Dorn im Auge.

Fotografin nicht gut auf Kinds-Onkel zu sprechen

Daraufhin wurde der Bruder der Angeklagten vernommen. Er merkte knapp an, dass er zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht am Tatort anwesend sei und sich gegen eine solche Behandlung grundlegend ausspräche. Er könne sich aber gut vorstellen, dass er von der Fotografin in den Vorfall mit hineingezogen werden sollte. Denn die beiden hätten einmal ein Verhältnis gehabt, nach dessen Ende sie wohl "wohl nicht mehr so gut" auf ihn zu sprechen sei.

Früherer Nachbar sorgt für Alibi

Für ein mögliches Alibi der beiden Angeklagten wurde der frühere Nachbar der Familie, von Beruf Automechaniker, in den Zeugenstand berufen. Ihm zufolge seien beide zum fraglichen Zeitpunkt bei ihm in der Wohnung gewesen, um Autoteile zu bestellen, eine Bestellbestätigung wurde dem Gericht vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft bemängelte, dass die Aussage aufgrund der bruchstückhaften Erinnerung des Zeugen nicht zur vollständigen Entlastung führen könne.

Staatsanwaltschaft sieht Unschuld der Mutter

Im Schlussvortrag ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Kindsmutter bei der Tatausführung nicht zugegen war, wie der letzte Zeuge anführte, und beschuldigte lediglich den Ex-Freund, der vom Opfer selbst vor Gericht belastet wurde. Erhebliche Zweifel ergaben sich aus der Aussage der Zeugin, die die Fotos aufnahm und verbreitete. So soll sich diese nicht mehr an dieses äußerst gravierende Ereignis erinnern und habe bereits in der Hauptverhandlung versucht, zur Falschaussage anzustiften. Gegen sie wird nun gesondert ermittelt. Für die fünffache Mutter wurde Freispruch gefordert, ihr Freund habe 40 Tagessätze in der Höhe von 50 Euro zu zahlen.

Anwalt fordert Straffreiheit und beschuldigt Zeugin

Die Seite der Angeklagten hatte dem nichts hinzuzufügen. Der Anwalt des Ex-Partners forderte Straffreiheit für seinen Mandanten. So habe der Nachbar ausdrücklich die Anwesenheit beider bei der Bestellung bejaht. Ferner hätte das Kind starke Probleme mit den Namen der Personen und verwechsle diese häufig. Als eigentliche Täterin stellte er die Fotografin hin, die an einer Borderline-Störung erkrankt sei und den kompletten Vorfall selbst inszeniert, aufgenommen und dem leiblichen Vater die Beweise zugespielt habe.

Das Gericht will das Urteil am Montag, 13. Juni, verkünden.