Der Mann stand wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor dem Amtsgericht Oberndorf. Foto: Pixabay/WilliamCho

Zu viereinhalb Monaten Freiheitsstrafe, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird, ist kürzlich ein Schramberger verurteilt worden. In dieser Zeit muss er außerdem 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er war wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt.

Schramberg - Die Verhandlung am Oberndorfer Amtsgericht konnte erst mit rund 75-minütiger Verspätung beginnen. Die Vertreter des Gerichts und die Zeugen waren da – nur der Angeklagte fehlte. Die Vertretung der Staatsanwaltschaft, eine Rechtsrefendarin, beantragte daraufhin die Vorführung des Beschuldigten durch das Polizeirevier Schramberg – was letztlich auch erfolgreich war. Vor der Richterin entschuldigte sich der Angeklagte und gab an, sich im Termin geirrt zu haben.

Antisemitische Rufe

Dem 1970 in Schramberg geborenen Mann mit kroatischer Staatsbürgerschaft wurde vorgeworfen, am 7. Dezember vergangenen Jahres an der Bushaltestelle Rose in Sulgen in stark betrunkenem Zustand "Juden raus" und "Scheiß-Muselmänner" zu Passanten gerufen und einen Busfahrer mit "Arschloch" beleidigt zu haben. Als die Richterin ihn belehrte, es stehe ihm frei, sich zum Tatvorwurf zu äußern oder nicht, sagte der Angeklagte: "Ich möchte mich für alles entschuldigen. Ich hatte an diesem Tag einen dummen Kopf und werde die Ausdrücke nicht mehr gebrauchen."

Immer viel getrunken

Diese Worte wiederholte er im weiteren Verlauf der Verhandlung mehrmals. Die Frage der Richterin, ob sein Verhalten am Alkohol lag, beantwortete der Kroate mit "wahrscheinlich". Die Richterin wollte es genauer wissen: "Hatten sie in der Vergangenheit Probleme mit dem Alkohol?". Dies bejahte der Angeklagte. In seiner schlimmsten Zeit als 18- und 19-Jähriger habe er bis zu zehn Bier und mehrere Schnäpse am Tag getrunken. Seit zwei Monaten trinke er nur noch Kaffee und Spezi, "Und das hat geklappt?", hakte die Richterin nach. "Ja, mit starkem Willen. Das ist Kopfsache", sagte der 51-Jährige.

Kranke Mutter pflegen

Seit 15 Jahren pflege er seine kranke 86-jährige Mutter und arbeite deshalb nicht mehr. Seit 2022 beziehe er Rente. Die Schilderung seines Lebenslaufs auf Verlangen der Richterin war teilweise lückenhaft. Wiederholt hatte er Probleme, Geschehnisse den Jahren entsprechend zuzuordnen. Derzeit erhalte er etwa 600 Euro Rente. Nach Abzug von Miete und Nebenkosten sowie Schuldentilgung blieben ihm monatlich noch rund 50 Euro.

Die Aussagen der drei vernommenen Zeugen, darunter der Busfahrer, deckten sich sowohl untereinander, als auch mit der Anklageschrift. Bestens vertreten war der Angeklagte im Deutschen Strafregister, in das er nach Darstellung der Richterin zwischen 1993 und 2017 insgesamt 15 Eintragen erhalten hatte. Von Diebstahl, Beleidigung, über Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr, versuchter Vergewaltigung bis hin zu Verstoß gegen das Ausländergesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung war alles vertreten. Nach Überzeugung der Rechtsrefendarin hat sich der Angeklagte der Volksverhetzung und der Beleidigung schuldig gemacht.

Stabilere Verhältnisse

Sie hielt ihm zugute, dass er sich geständig zeigte und sich beim Gericht und dem Busfahrer entschuldigte. Sie forderte sechs Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Während dieser drei Jahre soll ihm ein Bewährungshelfer unterstellt werden.

Nachdem sich das Gericht kurz zurückzog, verkündete die Gerichts-Vorsitzende das erwähnte Urteil. Das Strafmaß sei reduziert worden, weil der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert und jetzt geständig gewesen sei. Außerdem habe er sich entschuldigt und zeige Reue. Da er jedoch einschlägig vorbestraft sei, hätte er es besser wissen müssen. Zum Glück für ihn liege die letzte Strafe schon fünf Jahre zurück, in denen er sich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen.

Die Freiheitsstrafe werde deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil er seine Mutter pflege und seine Verhältnisse sich stabilisiert hätten. "Die heutige Strafe soll eine Warnung sein, künftig nicht mehr straffällig zu werden. Die 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss innerhalb der drei Jahre abgeleistet werden", verkündete die Richterin. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete darauf, Rechtsmittel dagegen einzulegen.