Noch können sich die Schafe auf dem für den Solarpark vorgesehenen Grundstück auf der Gemarkung Zimmern frei bewegen. Nach Aufstellung der Module soll die Fläche weiter durch Schafe beweidet werden. Foto: Weisser

Bei der Erstellung der Freiflächen-Photovoltaikanlage im Zimmerner Bereich "Frankenreute" muss sich Investor Matthias Teufel in Geduld üben.

Zimmern o. R - Denn: Neben der Aufstellung eines Bebauungsplans ist gleichzeitig auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

An der nordwestlichen Peripherie von Zimmern, und zwar im Gewann "Frankenreute", östlich der Gebäude der Autobahnmeisterei, will der Zimmerner Landwirt auf einem ihm gehörenden Grundstück eine Freiflächen-Photovoltaikanlage erstellen und betreiben.

Die für das Projekt benötigte Gesamtfläche beträgt 8,4 Hektar. Mit der Projektierung des Bauvorhabens ist die Singener Firma Solarcomplex AG beauftragt. Auf der landwirtschaftlichen Ackerfläche wurde zuletzt Mais für die Erzeugung von regenerativer Energie (Biogas) angebaut.

Die "energetisch vorbelastete Fläche" mit einem leichten Gefälle eigne sich gut für eine PV-Anlage, mit erheblichen Beeinträchtigungen sei nicht zu rechnen, meinte Rainer Christ von BIT Ingenieure AG in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Das Villinger Büro erstellt für die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ein Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und Teufel regelt die Planungs-,Bau-und Nutzungsmodalitäten.

Sämtliche Kosten muss der Investor tragen

Sämtliche anfallende Kosten, das gilt auch für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans, hat der Investor zu tragen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich in der Vereinbarung, alle erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde auf eigene Kosten durchzuführen. Die Verpflichtung betrifft ebenso die im Bebauungsplan vorgesehene und festgesetzte Grüngestaltung sowie die erforderliche Entwicklungs- und Fertigstellungspflege.

Für 7,5 Megawatt Leistung ausgelegt

Die PV-Anlage ist für eine Leistung von 7,5 Megawatt ausgelegt. Den aus Sonnenenergie gewonnenen Strom will der Betreiber in das öffentliche Stromnetz einspeisen und frei vermarkten. Es ist beabsichtigt, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet (SO) auszuweisen. Ebenso muss parallel dazu der aktuelle Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil geändert werden. Im nächsten Monat wird der gemeinsame Ausschuss darüber beraten.

Das Bebauungsplanverfahren hat die Gemeinde im Frühjahr auf den Weg gebracht. Mittlerweile ist man dabei wieder einen Schritt weiter vorangekommen. Jüngst beriet der Gemeinderat über die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger. Danach fasste das Gremium den Offenlegungsbeschluss.

Nutzung auf 30 Jahre festgelegt

Christ erläuterte zuvor die vorgebrachten Anregungen. Die Nutzung dieses Sondergebiets als Freiflächen-Photovoltaikanlage wird auf 30 Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage festgelegt. Ein Weiterbetrieb der Anlage durch den Betreiber ist mit Zustimmung der Gemeinde jedoch grundsätzlich möglich. Nach Ende der baulichen Nutzung als Sondergebiet sind die Flächen wieder landwirtschaftlich zu nutzen.

Verwendet werden sollen entspiegelte Solarpaneele mit niedrigem Reflexionsgrad. Die Aufständerungen sind ebenfalls reflexionsarm auszuführen. Die Solarmodule müssen sich mindestens 80 Zentimeter über der Geländeoberfläche befinden.Die Photovoltaikanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass keine Belästigung durch Lichtimmissionen (Blendwirkung) auftreten.

Sichtschutz zur Bebauung hin

Entsprechend den Ergebnissen des Gutachtens werden auf der Nord- und Ostseite zur B 462 hin bauliche Schutzmaßnahmen mit einer Höhe von 2,5 Meter gefordert. Zum Schutz der angrenzenden Bebauung Richtung Westen ist ein 1,5 Meter hoher Sichtschutz vorgesehen. Weitere Vorgabe: Im Bereich der Freiflächen-PV Anlage sind auf der wetterabgewandten Seite Höhlenbrüter-Nistkasten sowie Nischenbrüter-Nistkasten mit art-spezifischer Lochgröße aufzustellen.

Brutgebiet der Feldlerche

Die Vorhabenfläche – so hieß es – sei Brutgebiet der besonders geschützten Feldlerche. Deshalb dürfen die Bau- und Erschließungsarbeiten nur außerhalb der Brutzeit, also von Mitte Juli bis Ende März, durchgeführt werden. Ein Wegeausbau sei nicht notwendig – weder hin zum Grundstück, noch auf dem Grundstück selbst. Die vorhandenen Zuwegungen würden für den Bau und Betrieb des Solarparks ausreichen, wurde erklärt.

Nur wenige Kilometer entfernt, auf dem Hochwald, soll an der B 462 ebenfalls eine PV-Anlage entstehen.