Worauf man beim Versand von Briefen und Paketen zu Weihnachten achten sollte (Symbolfoto). Foto: IMAGO/Geisser/IMAGO/Manuel Geisser

In gut vier Wochen ist Weihnachten. Damit die per Post verschickten Geschenke rechtzeitig bei Freunden und Verwandten ankommen, gibt es beim Versand einiges zu beachten. Wir erklären, worauf es ankommt.

Die Weihnachtseinkäufe sind erledigt. Doch nicht immer ist es möglich, die Geschenke persönlich zu überreichen. Viele versenden deshalb ihre Geschenke mit der Post. In der Weihnachtszeit ist das Brief- und Paketaufkommen jedoch sehr hoch. Wer sicher sein will, dass die Geschenke pünktlich unter dem Weihnachtsbaum liegen, muss einiges beachten. Wir erklären, worauf es ankommt.

Was darf nicht per Post geschickt werden?

Bestimmte Waren gelten als gefährliche Güter und dürfen nicht ins Ausland versandt werden. Als gefährliche Güter gelten Stoffe und Gegenstände, von deren Beförderung aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können.

So dürfen beispielsweise Lithium-Batterien, Akkus, Spraydosen oder Reinigungsmittel nicht ins Ausland versandt werden und müssen vor dem Versand aus Elektrogeräten entfernt werden. Auch Alltagsprodukte wie Parfüm oder Nagellack gelten als Gefahrgut. Sie sollten daher vor dem Versand die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes beachten.

Was ist bei der Verpackung für den Postversand zu beachten?

Für die Verpackung gilt: Pakete und Päckchen müssen immer innen und außen sicher verpackt sein. Als Versender sollte man darauf achten, einen stabilen Karton zu verwenden. Dieser sollte ausreichend gepolstert und gut verklebt sein.

Keine gute Idee ist es, Pakete mit einer Schnur oder einem Band zu befestigen. Es besteht die Gefahr, dass diese bei der automatischen Bearbeitung hängen bleiben.

Gebrauchte Verpackungen mit alten Adressaufklebern oder Barcode-Aufklebern sind nicht für den Versand geeignet.

Wer Flaschen versenden möchte, darf bei DHL nur zertifizierte Flaschenkartons verwenden. Ansonsten kann es passieren, dass für Transportschäden keine Haftung übernommen wird.

Glas oder andere empfindliche Güter müssen immer gut gepolstert und auslaufsicher verpackt werden. Es darf kein Spielraum vorhanden sein, damit der Inhalt der Sendung nicht verrutschen kann. Ein Hinweis auf den Inhalt (Vorsicht Glas) ist laut DHL für den Transport hilfreich, stellt aber keine Haftungsgrundlage für den Versand dar.

Worauf ist bei der Anschrift zu achten?

Beim Versand von Briefen, Päckchen und Paketen sollte man darauf achten, dass die Anschrift und der Absender auf der Außenseite vollständig, gut lesbar und mit korrekter Postleitzahl angegeben sind.

Für die Absender- und Empfängerangaben bei Päckchen und Paketen empfiehlt DHL die Verwendung der von ihr zur Verfügung gestellten Versandscheine zu verwenden. Außerdem sollte beim Versand von Päckchen und Paketen die Hausanschrift mit Straßenname und Hausnummer und nicht die Postfachanschrift verwendet werden.

Was ist bei der Frankierung zu beachten?

Briefmarken können bei DHL online oder in der Post und DHL-App gekauft werden. Bei mehreren Paketen empfiehlt die DHL ihr Sparsets, die in 10er-Sets angeboten werden. Diese sind als physische Versandmarken oder als Online-Coupon-Codes hier erhältlich.

Wer zu Hause keinen Drucker hat, kann Pakete auch mit dem Handy frankieren. Einfach den QR-Code beim Zusteller, an der Packstation oder in der Filiale vorzeigen und die Marke von DHL ausdrucken lassen.

Wer keine Lust auf lange Wartezeiten in der Postfiliale hat, kann sein Paket auch an einer Packstation aufgeben. Dafür ist keine vorherige Anmeldung erforderlich. Wie ausgelastet die bevorzugte Packstation ist, kann man im DHL-Standortfinder prüfen.

Wer Pakete mit Sendungsverfolgung ins Ausland versenden möchte, dem empfiehlt die DHL die Produkte „Päckchen International“ mit der Zusatzleistung „Versicherung bis 50 EUR“ oder „DHL Paket International“.

Vor dem Versand sollte man prüfen, ob die Maß- und Gewichtsvorgaben eingehalten werden. Bei Paketen mit besonders wertvollem Inhalt kann es ratsam sein, eine Zusatzleistung wie zum Beispiel eine Transportversicherung abzuschließen.

Achtung: Nationale Paketmarken sind nicht immer für den internationalen Versand geeignet. Ist eine internationale Sendung nicht ausreichend frankiert, indem zum Beispiel Maße oder Gewicht überschritten wurden, wird das Paket in der Regel an den Absender zurückgeschickt.

Auf der Hermes-Website können Kundinnen und Kunden Ihre Paketmaße direkt eingeben und einen Paketschein erstellen.

Auf den Websites von DPD und GLS haben Kundinnen und Kunden ebenfalls die Möglichkeit, die Maße ihres Pakets einzugeben und den Versandaufkleber erstellen zu lassen.

Ist es erlaubt, Geld mit der Post zu verschicken?

Geld(-geschenke) einfach in einen Umschlag oder ein Paket zu stecken und per Post zu versenden, ist nach den AGB von DHL nicht erlaubt. Der Grund dafür ist, dass in diesem Fall weder der Eingang noch die Zustellung dokumentiert werden und eine Sendungsverfolgung nicht möglich ist. Außerdem haftet DHL nicht für normale Briefe mit einem Portowert von 85 Cent. Wie man Bargeld richtig versenden kann, erfahren Sie auf der Website von DHL.

Bis wann müssen die Geschenke spätestens verschickt werden, damit sie rechtzeitig ankommen?

Damit Ihre Geschenke innerhalb Deutschlands pünktlich zum Weihnachtsfest ankommen, müssen Weihnachtsbriefe oder Postkarten bei DHL bis spätestens 21. Dezember aufgegeben werden.

Für Weihnachtspakete gilt: Einlieferung bis spätestens 20. Dezember. Frankierte Pakete können übrigens auch direkt bei den DHL-Paketzustellerinnen und Paketzustellern abgegeben werden.

Sie möchten Geschenke an Freunde und Verwandte im Ausland schicken? Dann müssen Sie diese früher versenden. Für die europäischen Nachbarländer gilt der 13. Dezember als Stichtag für Weihnachtsbriefe und Postkarten.

Außerhalb Europas muss der Brief oder die Postkarte bis zum 6. Dezember aufgegeben werden.

Pakete in die Nachbarländer sollten bis zum 14. Dezember verschickt werden. Für Paketsendungen in andere europäische Länder gilt der 11. Dezember als Stichtag.

Außerhalb Europas sollte das Paket regulär bis spätestens 28. November, mit Service Premium bis spätestens 6. Dezember aufgegeben werden.

Internationale Expresssendungen können bis zum 21. Dezember bis zum jeweiligen Annahmeschluss aufgegeben werden.

Bei Hermes müssen die Sendungen für den Versand innerhalb Deutschlands bis zum 19. Dezember, 12 Uhr, in einem der Paketshops abgegeben werden.

Die Versandfristen für internationale Sendungen können variieren. Länderspezifische Informationen und Fristen finden Sie hier. Für Päckchen und Pakete, die innerhalb der EU verschickt werden, gilt als Richtwert der 14. Dezember. Einige Länder weichen davon ab.

DPD stellt Standardpakete, die bis 20. Dezember, 12 Uhr aufgegeben werden, bis Weihnachten zu. Für die Prio- und Expressvariante gilt als spätester Abgabetermin von Paketen der 22. Dezember, 12 Uhr.

Auch GLS-Kunden müssen ihre Pakete bis zum 20. Dezember, 12 Uhr, im Paketshop abgeben, damit sie rechtzeitig zu Weihnachten ankommen.

Was tun, wenn Briefe oder Pakete verspätet oder gar nicht ankommen?

Sei es, dass die Adresse auf der Sendung unvollständig ist oder sich der Versandaufkleber von der Sendung gelöst hat - es gibt viele Gründe, warum eine Sendung verspätet oder gar nicht beim Empfänger ankommt. Auf der Website von DHL können Sie zunächst eine Sendungsverfolgung durchführen. Kommt das Paket auch nach längerer Zeit nicht an, können Sie sich an den DHL-Kundenservice wenden.

Wenn Ihre Sendung, die Sie mit Hermes verschickt haben, nicht ankommt, können Sie auf der Website von Hermes eine Verlustmeldung einreichen.

Pakete, die mit DPD oder GLS verschickt wurden und nicht rechtzeitig zugestellt wurden, können auch auf deren Internetseiten beim Kundenservice nachgefragt werden.