Die Deutsche Post stellt täglich Millionen Briefe zu. Dabei kommt es auch immer wieder zu Verwechslungen. Foto: © Kzenon - stock.adobe.com/Kzenon

Immer wieder kommt es vor, das die Post Sendungen falsch zustellt. Wir haben nachgehakt, woran das liegen kann, wie es sich bestmöglich verhindern lässt und ob die Deutsche Post haftet, wenn’s passiert.

Wenn Post im falschen Briefkasten landen, ist das für Betroffene stets ein Ärgernis. Vor allem, wenn es sich um wichtige Unterlagen handelt, die zudem an Fristen gekoppelt sind. Im Stadtgebiet von Calw, so berichteten uns einige Leser, sei das in jüngster Vergangenheit vermehrt vorgekommen.

 

Teils habe die Straße gestimmt, die Hausnummer dafür nicht, teils sei es umgekehrt gewesen – in manchen Fällen angeblich sogar bei Einwurfeinschreiben. Was sagt die Deutsche Post dazu? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist zu tun, wenn eine Sendung nicht dort ankommt, wo sie hin soll? „Wir nehmen jede einzelne Beschwerde unserer Kunden ernst und sind immer bereit, den konkreten Fällen nachzugehen“, bekräftigt Sonja Radojicic, Leiterin Regionale Kommunikation Süd der Deutschen Post, auf Anfrage unserer Redaktion.

Für solche Fälle gebe es zahlreiche Kontaktmöglichkeiten über unterschiedliche Kanäle, nicht zuletzt „den klassischen Telefonanruf auf der zentralen Kunden-Hotline 0228/43 33 11“. Beim Verlust eines Briefes oder Paketes könne der Absender zudem einen Nachforschungsantrag stellen.

Und bei nachweisbaren Sendungen, dazu gehören zum Beispiel Pakete oder Einschreiben, könnten diese durch einen individuellen Identcode auf ihrem Transportweg einzeln verfolgt werden.

„Dies versetzt uns in die Lage, zum Beispiel bei Verzögerungen oder Sendungsverlusten, mögliche Fehler beziehungsweise Schwachstellen schneller zu finden und notwendige Verbesserungen einzuleiten“, erklärt die Sprecherin. Aber: nicht bei Postkarten und Briefen.

Kommt es oft vor, dass Briefe oder Pakete verschwinden? Generell, so berichtet die Leiterin der Kommunikation, seien Verluste „die große Ausnahme und bewegen sich mit Blick auf die Zahl der täglich von uns beförderten Sendungen im kaum messbaren Bereich“.

Die Zusteller liefern nach Angaben der Post bundesweit regulär jeden Werktag rund 48 Millionen Briefe und rund 6,2 Millionen Pakete aus.

„Trotzdem lassen sich in einem Massengeschäft Sendungsverluste nie vollständig vermeiden“, bedauert Radojicic. Und als flächendeckender Postdienstleister könne man „Unregelmäßigkeiten nicht gänzlich ausschließen“.

Mehr als 95 Prozent nach zwei Tagen zugestellt

So gebe es immer wieder Fälle, in denen es aus unterschiedlichen Gründen zu betrieblichen Problemen kommen könne (etwa kurzfristige Erkrankungen oder Witterungseinbrüche).

Insgesamt würden aktuell aber mehr als 80 Prozent aller Briefe am nächsten Werktag und mehr als 95 Prozent nach zwei Tagen zugestellt. Damit sei auch der gesetzliche Standard erfüllt.

Wie können Betroffene Verwechslungen vorbeugen? Manchmal scheinen bereits Kleinigkeiten hilfreich zu sein. Radojicic gibt dazu einige Tipps.

Wichtig sei beispielsweise, dass niemand Unbefugtes an den Inhalt eines Briefkastens gelangen könne, innen wie außen. Namensschilder sollten an Briefkasten oder Klingel (mit funktionstüchtiger Klingelanlage) angebracht sein. Nicht zuletzt müsse auf eine leserliche Anschrift geachtet werden – auch farblich (also kein Blaustift auf blauem Briefumschlag oder dergleichen).

Haftet die Deutsche Post, wenn Briefe nicht ankommen oder verloren gehen? Geht eine Sendung tatsächlich mal verloren, hat der Betroffene – es lässt sich kaum anders sagen – häufig das Nachsehen.

„In Bezug auf gewöhnliche Briefsendungen haftet die Deutsche Post AG für Schadensersatz nur dann, wenn der Verlust der Sendungen auf vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten der Deutsche Post AG zurückzuführen ist und in dem Bewusstsein gehandelt wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde“, erklärt die Leiterin der Kommunikation.

Haftung bis 25 Euro

Eine Haftung für gewöhnliche Briefsendungen sei vor diesem Hintergrund in der Regel ausgeschlossen. Für Einschreiben und Nachnahmesendungen hafte die Post bei Verlust dagegen grundsätzlich bis zu den Haftungshöchstbeträgen. Diese sind jedoch nicht besonders hoch.

Bei Standard-Einschreiben liegt die Grenze hier beispielsweise bei 25 Euro. Und: „Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden.

Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten“, ergänzt Radojicic. Eine Haftung dafür, dass Lieferfristen überschritten wurden, sei übrigens ausgeschlossen.

Welche Pflichten hat der Empfänger eines „fremden“ Briefes oder Paketes? Dass Post, die für jemand anderen bestimmt war, nicht geöffnet oder behalten werden darf, ist im Prinzip selbsterklärend. Doch, so berichtet die Sprecherin der Post, das ist nicht alles.

„Falsch zugestellte Sendungen müssen – sollte der tatsächliche Empfänger bekannt sein – in den entsprechenden Briefkasten eingeworfen werden. Sollte der ursprüngliche Empfänger nicht bekannt sein, so kann die Sendung auch einem Zusteller mitgegeben werden. Ebenfalls kann sie auch wieder zu einem Briefkasten gebracht – oder in einer Postfiliale abgegeben werden“, so Radojicic. Dazu sei jeder Empfänger, der eine Sendung fälschlicherweise erhalte, laut Bürgerliches Gesetzbuch sogar verpflichtet.

Jeder muss prüfen

Damit nicht genug: „Jeder Briefempfänger ist zudem dazu verpflichtet, seine Briefe vor dem Öffnen zu prüfen, ob diese auch für ihn bestimmt sind“, erklärt die Sprecherin. Wer sich daran nicht halte, mache sich unter Umständen der Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar.