Tierhandel zum Leidwesen der Tiere und auf Kosten ihrer neuen Besitzer; das Rottweiler Veterinäramt warnt vor kriminellen Geschäften. Foto: Landratsamt

Die Anschaffung eines reinrassigen Haustieres ist kostspielig – wenn ausländische Züchter im Internet mit günstigen Preisen locken, ist die Versuchung folglich groß. Ein aktueller Fall aus dem Rottweiler Veterinäramt zeigt: Das kann für Mensch und Tier verhängnisvoll sein.

Alles beginnt mit einem Notruf der Polizei beim Veterinäramt. Die Autobahnpolizei Zimmern o. R. hat auf einer Autobahnraststätte einen Tiertransport gestoppt und braucht die Expertise von Tierärzten.

Carolin Banysch, beim Veterinäramt des Landkreises Rottweil als Veterinärhygienekontrolleurin tätig, fährt nach Zimmern, wo Kleintransporter samt Fahrerin und Tiernachwuchs inzwischen mit Polizeibegleitung eingetroffen sind.

Nur eine Zwischenetappe

Sieben Welpen und Kätzchen sind in Boxen untergebracht, fünf von ihnen stammen laut den Papieren aus Russland, ein Tierkind kommt aus Estland, eines aus Lettland. Deutschland ist offensichtlich nur eine Zwischenetappe, die Fahrt soll weitergehen, in die Schweiz, nach Österreich, nach Frankreich.

Die Tiere sind in einem recht guten Zustand, trotzdem wird Carolin Banysch stutzig. „Laut ihren Ausweisen hatten die Tiere exakt jenes Alter, in dem sie ins Land eingeführt werden dürfen“ erklärt sie. „Mir kamen sie aber deutlich jünger vor als 15 Wochen“.

Unprofessionelle Impfausweise

Sie schaut sich die Impfausweise der Tiere genauer an – die sehen nicht professionell aus. „Ich hatte den Verdacht, dass die eingetragenen Tollwutimpfungen nicht korrekt sein könnten“. Damit wäre der Tiertransport, der vermutlich aus Lettland kam, illegal: Tiere ohne gültige Tollwutimpfung dürfen nicht nach Deutschland einreisen.

Für die Vierbeiner hat das Folgen. Banysch nimmt jedem von ihnen Blut ab, dann werden die sieben Tiere ins Donaueschinger Tierheim gebracht. Die Laborwerte bestätigen die Veterinärhygienekontrolleurin: Sechs der sieben Tiere haben keinen Tollwut-Titer, also keinen Nachweis für eine Tollwutimpfung.

Urkundenfälschung und illegale Einfuhr

Banysch konnte ermitteln, dass der Tollwutimpfstoff, mit dem die Tiere laut Eintrag geimpft sein sollen, nie nach Russland geliefert wurde und dort also auch nicht verimpft werden konnte.

Damit kommt zur illegalen Einfuhr für die Transportunternehmerin nun auch noch der Tatbestand der Urkundenfälschung hinzu. Nur eine Katze ist vorschriftsmäßig geimpft. Ihr künftiger Besitzer sagt am Telefon zu, die Kosten für die Blutuntersuchung zu übernehmen, und so landet die Samtpfote schließlich wie geplant in ihrem neuen Zuhause in der Schweiz.

Quarantäne im Tierheim

Ihre Mitreisenden haben weniger Glück. Die fehlende Tollwutimpfung bedeutet eine dreimonatige Quarantäne im Tierheim. „Bei zwei Tieren kamen die Käufer aus Deutschland, die habe ich einfach angerufen“ erzählt Carolin Banysch. In beiden Fällen stößt sie auf offene Ohren, nimmt deshalb Kontakt zu den jeweils zuständigen Veterinärämtern auf.

Die zwei Welpen müssen trotz inzwischen nachgeholter Impfung daheim drei Monate in Quarantäne bleiben, was nur mit behördlichem Einverständnis und unter Überwachung des Veterinäramtes möglich ist.

Interessenten können sich melden

Bleiben immer noch drei übrig: ein junger Dobermann, eine Bengalkatze und eine Maincoone-Katze mit sechs Zehen, eine ganz besondere Züchtung. Diese sind noch im Donaueschinger Tierheim untergebracht und werden vom Rottweiler Veterinär- und Verbraucherschutzamt vermittelt.

Interessenten können sich direkt mit dem Amt per Mail unter veta@landkreis-rottweil.de oder telefonisch 0741/24 43 83 in Verbindung setzen.