Das Abietsgerichtsverfahren zwischen Stussak und HK ist beendet. (Archivfoto) Foto: Fuchs

Einigung zwischen dem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Martin Stussak und dem Unternehmen.

Oberndorf/Freiburg - Der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden von Heckler & Koch, Martin Stussak, und das Unternehmen haben sich nun doch vorm Arbeitsgericht verglichen.

Wie ein HK-Unternehmenssprecher mitteilt, ist es vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg am Dienstag zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien gekommen. Dabei waren die Fronten zuletzt verhärtet.

Arbeitsverhältnis besteht weiterhin

Zwar war die fristlose Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden seitens der Geschäftsführung zurückgenommen worden, doch es ging um dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Verstöße gegen seine Amtspflicht als Betriebsrat waren ihm vorgeworfen worden. Stussak hatte dies verneint. Einem Vergleich stimmte er nicht zu, er wolle sich nicht "rauskaufen" lassen.

Im November 2019 hat das Villinger Arbeitsgericht dann entschieden, dass Stussak aus dem Betriebsratsgremium ausscheiden muss. Dies wollte er nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Anders sah es nun wohl in der nächsten Instanz in Freiburg aus. Man habe sich darauf verglichen, dass Stussak aus gesundheitlichen Gründen sein Betriebsrats-Amt niederlege, so der Unternehmenssprecher. Das Arbeitsverhältnis besteht übrigens weiterhin.