Großen Raum wird SRH bei seiner Präsentation in der Klosterkirche auch der Darstellung der baulichen Planungen für die An- und Umbauten am Oberndorfer Krankenhaus schenken. Foto: Archiv

Antrag des Krankenhauskonzerns Ameos gerichtlich noch nicht entschieden.

Oberndorf - Der Antrag des Krankenhauskonzerns Ameos auf vorläufigen Rechtsschutz ist gerichtlich immer noch nicht entschieden.

Das Verwaltungsgericht Freiburg, bei dem der Ameos-Antrag im Oktober gestellt worden war, erklärte sich jetzt für nicht zuständig, weil aus Sicht des Gerichts hier keine Verwaltungsrechtsmäßigkeit gegeben ist. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag an die für das Zivilrecht zuständige Kammer am Landgericht Rottweil zur Entscheidung verwiesen. "Wir werden weitermachen und wollen noch im Dezember den Bauantrag für den Erweiterungsbau beziehungsweise die Umbaumaßnahmen einreichen", erklärt Bürgermeister Hermann Acker.

Beim Bürgertreff werden der SRH-Vorstandsvorsitzende Klaus Hekking und sein Team den Gesundheits- und Bildungskonzern, die dahinterstehende gemeinnützige Stiftung und vor allem den Stand der Vorbereitungen für den Übergang des städtischen Krankenhauses am 1. Januar 2011 in die neue gemeinnützige Krankenhausgesellschaft detailliert vorstellen. Großen Raum wird SRH bei seiner Präsentation in der Klosterkirche auch der Darstellung der baulichen Planungen für die An- und Umbauten am Oberndorfer Krankenhaus schenken.

Der Bürgertreff beginnt am Freitag, 17. Dezember, bereits um 18 Uhr in der Klosterkirche.