Weil er sich nicht mehr unter Kontrolle hatte, schlug ein 19-Jähriger in einer Diskothek zu. Foto: rdgraphe/ stock.adobe.com

Junger Mann geht auf zwei andere Männer los. Angeklagter zeigt Reue und wird zu Geldstrafe verurteilt.

Oberndorf - Jung, naiv und rasend eifersüchtig – diese explosive Mischung hatte dafür gesorgt, dass ein 19-Jähriger bei einem Discobesuch zwei junge Männer ins Gesicht geschlagen hatte. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

"Ich habe gemerkt, dass es nicht ohne sie geht", sagte der junge Oberndorfer vor Gericht. Deshalb sei er im Februar des vergangenen Jahres überhaupt erst in die Diskothek im Kreis Rottweil gegangen: um mit seiner Ex-Freundin, die sich wenige Tage vorher von ihm getrennt hatte, zu reden und sie nach eigener Aussage zurück zu gewinnen. "Ich wusste, dass sie da war", meinte er.

Als Grund für das Beziehungsaus führte er mehrere kleine Streitigkeiten an, die sich irgendwann angesammelt hätten. So war nach zweieinhalb Jahren Beziehung Schluss. "Verpiss dich", hätte sie am Ende zu ihm gesagt, schilderte der niedergeschlagene Oberndorfer.

Aus Eifersucht wollte er in ihr Handy schauen

Als er also in die Diskothek ging, beabsichtigte er nur, sich mit dem damals 17 Jahre alten Mädchen auszusprechen. Doch es kam ganz anders. Die Gefühle kochten hoch, und die Eifersucht ließ ihn Rot sehen. Der Security-Mitarbeiter habe ihn der Polizei gegenüber als aggressiv bezeichnet, wusste Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer über die Vorgänge. "Ich war einfach nur traurig wegen meiner Exfreundin. Mir ging es an dem Tag wirklich nicht gut", meinte der Angeklagte.

Aus dem Gespräch, das sich gegen halb 4 Uhr morgens ereignet haben muss, wurde Streit. "Ich wollte in ihr Handy schauen", gab der 19-Jährige zu. Schließlich wurden zwei andere junge Männer auf die Streitenden aufmerksam. Die beiden Tuninger, so stellte sich im Laufe der Verhandlung heraus, kannten das Mädchen. "Aber selbst wenn nicht, wäre ich hingegangen", sagte der eine, 19 Jahre alt, als Zeuge vor Gericht aus. "Wir wollten Zivilcourage zeigen", bestätigte der andere.

Der Angeklagte habe die beiden Jungen weggeschickt, fühlte sich durch deren Einmischung bedroht. "Die sind mir immer näher gekommen. Dann habe ich überreagiert und diesen Fehler gemacht", zeigte sich der Angeklagte einsichtig. Den 19-Jährigen habe er mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Der andere, 21 Jahre alt, der laut eigener Aussage zum Schlichten zwischen die beiden Männer trat, habe mehrere Schläge abbekommen und sei schließlich so auf eine Alukante gestürzt, dass er eine Kopfwunde davontrug.

"Alles ging so schnell, das war eine Sache von Sekunden", schilderte der Angeklagte. Nach dem Vorfall hatten er und seine Ex-Freundin sich noch einmal kurz angenähert, gab der Oberndorfer später zu, doch über eine kurze Bettgeschichte sei es nicht hinausgegangen. Heute könne er ihr nicht mehr in die Augen sehen. "Ich war zu eifersüchtig. Das war nicht korrekt", zeigte der Angeklagte authentisch Reue und versöhnte sich mit den beiden Geschädigten vor Gericht.

Der 21-Jährige hatte durch die Kopfverletzung noch einige Wochen später Schmerzen, schilderte er. Heuer schlug daraufhin einen Schmerzensgeldvergleich vor. So soll der Angeklagte 1500 Euro bis Jahresende zahlen. Falls er bis Ende August 1200 Euro bezahlt habe, so würden die restlichen 300 entfallen, ordnete Heuer an.

Der junge Mann lebt vom Taschengeld der Eltern, das rund 20 Euro pro Tag plus freie Kost und Logis beträgt. Seine Ausbildung habe er abgebrochen und sei seit gut einem Jahr auf der Suche nach einer Ausbildung. "Ich habe lange unnötig Zeit verbracht und viel Mist gebaut", sah der 19-Jährige ein. "Ich möchte kein Asozialer sein. Das ist kein Leben. Hier hat man gute Chancen, etwas Besseres zu werden", zeigte er sich einsichtig. Daher habe er auch schon einige Bewerbungen geschrieben.

Angeklagter hat ein Problem mit Grenzen

Auffällig geworden ist er in der Vergangenheit schon durch einen "Blackout", wie er selbst sagt, im Krankenhaus. Damals habe er betrunken randaliert, Mitarbeiter angespuckt und sei am Tag darauf gefesselt im Rottenmünster aufgewacht.

"Er kann seine Impulsivität nicht steuern", lautete das Fazit der Jugendgerichtshilfe. Als einziger Sohn sei er wohl ein wenig verwöhnt worden und habe Probleme mit Grenzen. Zudem fehle eine ernste Einstellung zur Arbeit, wenn die Entwicklung auch in die richtige Richtung gehe. Zur Tatzeit sei der Angeklagte gerade 18 Jahre gewesen, habe mehrere Schulwechsel durchgemacht, und es fehle an Reife, also sei Jugendstrafrecht anzuwenden. Dennoch könne man "schädliche Neigungen" nicht ausschließen. Daher wurde eine Bewährungszeit von einem Jahr empfohlen. Zudem solle er ein Anti-Aggressionstraining bewältigen.

Heuer sah bei dem jungen Mann keine schädlichen Neigungen, "ohne die Tat verniedlichen zu wollen", stellte er klar. Die Schläge seien schwach ausgefallen, die Kopfverletzung eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. "Ich sehe keinen Hang zu Gewalttaten", meinte Heuer und ordnete lediglich das Anti-Aggressionstraining an. Sollte dieses aber nicht absolviert werden, so warnte er den 19-Jährigen, der einen geläuterten Eindruck machte, sei auch Arrest ein probates Mittel, um ihn wieder auf den richtigen Weg zu bringen.