Neben der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Landkreis Calw nun auch eine Sperrstunde und ein Alkoholabgabeverbot. (Symbolfoto) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Gastronomiebetriebe müssen um 23 Uhr schließen. Kein nächtlicher Verkauf von Alkohol.

Kreis Calw - Ab Donnerstag gelten im Kreis Calw härtere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Es wird eine Sperrstunde für die Gastronomien und ein tägliches Alkohol-Verkaufsverbot nach 23 Uhr geben.

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Ab dem 29. Oktober müssen Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen im Landkreis Calw von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags schließen und dürfen zudem auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr über die Straße („To-Go-Getränke“) abgeben. Das hat der Landkreis Calw mit einer neuen Allgemeinverfügung erlassen.

Das bislang verfügte Außenabgabeverbot galt zunächst nur donnerstags bis samstags und wird in der neuen Allgemeinverfügung auf die ganze Woche ausgeweitet. In Verkaufsstellen wie etwa Tankstellen dürfen nun auch an allen Tagen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke abgegeben werden. Für den Fall, dass die Abgabe von Alkohol dennoch stattfindet, droht ein Zwangsgeld von 1000 Euro.

Landrat: "Entwicklung lässt uns keine andere Wahl"

"Mir ist bewusst, dass vor allem die Sperrstunde unsere Gastronomiebetriebe hart trifft. Doch die Entwicklungen der letzten Tage lassen uns keine andere Wahl. Wir müssen nun alles daran setzen, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und dabei werden die nächsten Wochen ganz entscheidend", wird Landrat Helmut Riegger in einer Pressemitteilung seines Amtes zitiert. Zudem appelliere er nochmals an die Bevölkerung, die vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten und nach Möglichkeit auf Zusammenkünfte in größerem Umfang zu verzichten.

Wie Ricarda Becker vom Hotel Therme Teinach mitteilt, müssen die Hoteliers im Kreis beachten, dass auch die Hotelbetriebe ihre Restaurants und Bars um 23 Uhr schließen müssen - auch für Hotelgäste - , außer sie haben eine reine Bewirtung von Hotelgästen, aber keine Konzession nach dem Gaststättengesetz für die Bewirtung von externen Gästen gemäß Gewerbeverordnung angemeldet.

Info: Aktuelle Zahlen

Das Gesundheitsamt im Kreis Calw meldete am Montagabend 34 Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der insgesamt Infizierten seit Beginn der Pandemie auf 1246. Sieben von ihnen werden stationär in einem Krankenhaus behandelt. Somit ergibt sich für den Landkreis Calw eine Neuinfektionsrate pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen von rund 86,3.

Aktuell befinden sich 218 Menschen in häuslicher Quarantäne. Insgesamt getestet wurden bislang 19.031 Menschen, was einer Infektionsrate von rund sieben Prozent entspricht.

Das Sozialministerium hätte, so geht aus der Mitteilung hervor, in einem Erlass nochmals klargestellt, dass Sperrzeiten ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern durch die zuständigen Behörden zu verhängen sind. Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung im Originalwortlaut ist auf der Website des Landkreises zu finden.