Die Einnahmen aus den Spielautomaten hat Gastronom Mahir Yildirim fest eingeplant. Foto: Bantle Foto: Schwarzwälder Bote

Vergnügungssteuer: Gemeinderat fürchtet Präzedenzfall / Lenkungsfunktion zur Eindämmung der Spielsucht

Auf Antrag aus den Reihen des Gemeinderats wurde darüber beraten, ob man die zum 1. Januar 2020 beschlossene Vergnügungssteuer wegen der Coronakrise vom 1. Juli bis 31. Dezember aussetzen sollte. Doch der Antrag wurde abgelehnt.

Niedereschach. Es gebe in Niedereschach kleinere Gastronomiebetriebe, die den Unterhalt für ihre Familie und die Miete mit aus den Erlösen der dort aufgestellten Glücksspielautomaten erzielen. Am Ende einer langen und kontroversen Diskussion wurde der Antrag bei Stimmengleichheit mit sieben Ja- und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.

Bürgermeister Martin Ragg verwies darauf, dass der Gastronom Mahir Yildirim und Max Fauler, Mitglied des Teams der Existenzgründungsoffensive, auf ihn zugekommen seien, um mit Blick auf die schwierige Situation von Yildirim eine Lösung zu finden. Dabei habe sich gezeigt, dass bereits die Änderung des Glücksspielgesetzes durch das Land im November 2019 die Einnahmen von Yildirim sehr stark reduziert habe. Statt bisher drei, durfte er nur noch zwei Automaten aufstellen. Dies habe für ihn massive Probleme heraufbeschworen, die durch die Einführung der Vergnügungssteuer der Gemeinde noch verschärft wurden. Es sei eine Initiative aus den Reihen des Gemeinderates gewesen, dass über die bereits beschlossene Einführung der Vergnügungssteuersatzung noch einmal beraten werden müsse. Sollte der Gemeinderat, so Ragg, die Vergnügungssteuer mit Blick auf den Antrag nun aussetzen, rechne er damit, dass auch andere gastronomische Betriebe auf die Gemeinde zukommen werden, um Hilfen zu erhalten. Allein schon vor diesem Hintergrund, werde er dem Vorschlag nicht zustimmen. Er halte es für problematisch den Antrag zu unterstützen. Am Ende stehe bei ihm der halbe Ort vor der Bürotür und beantrage Unterstützung.

Gemeinderat Rüdiger Krachenfels erklärte, dass auch er gegen die Aussetzung der Vergnügungssteuer sei. Man habe die Vergnügungssteuersatzung als Lenkungsfunktion zur Eindämmung der Spielsucht eingeführt, dazu sollte man stehen. Die Vergnügungssteuersatzung habe nichts mit der reinen Gastronomie zu tun. Auch Michael Asal befürchtet, dass hier eine Ausnahme gemacht werde, deren Folgen man nicht absehen könne. Es sei wichtig, dass man keine Ausnahmen zulasse und jeden gleich behandle.

Manuela Fauler meinte, man nehme anderen Gastronomen nichts weg. Ohnehin sei sie der Meinung, dass man mit einer Vergnügungssteuer die Spielsucht nicht eindämmen könne. Sie wolle durch das Aussetzen der Vergnügungssteuersatzung verhindern, dass dann innerhalb des Ortskerns weiterer Leerstand entstehe.

Siegfried Reich wollte wissen, welche Summe der Gemeinde entgehe, wenn man die Aussetzung der Vergnügungssteuersatzung beschließe. Rechnungsamtsleiterin Melanie Cziep berichtete, dass sie davon ausgehe, dass es sich pro Jahr um rund 100 000 Euro handeln würde. Aktuell natürlich weniger, weil durch die Corona-Pandemie die Gaststätten geschlossen waren und deshalb auch keine Automatenumsätze erzielt werden konnten.

Markus Dietrich zeigte sich überzeugt, dass der Beschluss der Vergnügungssteuersatzung durchaus eine Lenkungsfunktion habe. Nichtsdestotrotz verstehe er die schwierige Situation von Yildirim. Peter Engesser erklärte, dass er auf jeden Fall gegen den Antrag stimmen werde. Wenn man hier eine Ausnahme mache, werden auch andere Gastronomen folgen.