Geimpft wird künftig auch in der Marienstraße 2 in Rottweil. Foto: ©  sharryfoto – stock.adobe.com

Jetzt ist es soweit: Am Freitag, 3. Dezember, wird im Landkreis Rottweil der Kreis-Impfstützpunkt eröffnet. Nach der Schließung der Kreisimpfzentrums in der Rottweiler Stadthalle durch das Land Ende September hatte es kein Impfangebot auf Kreisebene gegeben.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Kreis Rottweil - Jetzt ändert sich dies – was angesichts der knappen Impftermine in der Region gerade recht kommt. Bis ins neue Jahr hinein ist im Kreis Rottweil aktuell kaum ein Termin zu bekommen. Bei lokalen Impfangeboten bilden sich entsprechend lange Schlangen.

Nun kann es am Freitag in der Marienstraße 2 in Rottweil losgehen. In dem kreiseigenen Gebäude beim Landratsamt sind die Vorbereitungen für den Impfstützpunkt bereits weit fortgeschritten, teilt die Behörde mit. Der Startschuss zum Impfen fällt am 3. Dezember. Geimpft wird laut Mitteilung von 14 bis 18 Uhr; am Samstag, 4. Dezember, von 9 bis 13 Uhr. Die Impfungen werden jeweils ohne Voranmeldung. durchgeführt

Zunächst wird an drei Tagen pro Woche geimpft; immer donnerstags von 15 bis 19 Uhr, freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Es können pro Termin etwa 150 Impfungen durchgeführt werden – keine allzu große Menge also. Geimpft wird laut Landratsamt mit den Impfstoffen von Moderna und Biontech.

Nummer ziehen statt Termin

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig, wird betont. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, werden zu Beginn jedes Impftermins Bons mit Nummern ausgegeben. So ist klar, wer tatsächlich eine Impfung erhalten kann. Personen mit Nummern-Bon können dann zu ihrem "Zeitfenster" wieder zum Impfstützpunkt kommen und müssen nicht vor Ort warten.

Eine eventuelle Erweiterung der Öffnungszeiten im Kreis-Impfstützpunkt werde entsprechend bekannt gegeben.

An den übrigen Wochentagen werden die Impfteams, die in der Marienstraße stationiert sind, mobil unterwegs sein. In den nächsten zwei Wochen werden sie die verschiedenen im Landkreis ansässigen Behinderteneinrichtungen sowie weitere Pflegeeinrichtungen mit Booster-Impfungen versorgen.

Mitbringen: Impfausweis, Krankenversicherungskarte, Personalausweis

Hinweis für die Impfwilligen: Geimpft werden Personen ab 12 Jahren; Personen unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten kommen. Folgende Unterlagen sind zum Impfen notwendig und müssen mitgebracht werden: Impfausweis; Krankenversicherungskarte und Personalausweis.