Zwei Häuser stehen schon, 13 weitere sollten Folgen. Doch sämtliche Aktivitäten im Neubaugebiet Badäcker in Schabenhausen sind gestoppt worden. Foto: Marc Eich

Eigentlich sollte das Neubaugebiet Badäcker im Niedereschacher Ortsteil Schabenhausen 15 Familien beglücken und ihnen eine neue Heimat bieten. Doch Verkäufe und Baugenehmigungen wurden kurzfristig gestoppt. Was ist da los?

Händeringend wird landauf landab Wohnraum gesucht – insbesondere Häuslebauer gucken angesichts fehlender Grundstücke oft in die Röhre.

 

In Schabenhausen hat die Gemeinde Niedereschach deshalb das Neubaugebiet Badäcker ausgewiesen und komplett erschlossen. Doch trotz gültigen Bebauungsplans und bereits bestehender Häuser hat die Gemeinde dort den Verkauf und das Erteilen von Baugenehmigungen gestoppt.

Der Grund: ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte beschleunigte Verfahren – also ohne Umweltprüfung – zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleine Freiflächen im Außenbereich jüngst für rechtswidrig erklärt. Ein solches Verfahren war bis Ende 2022 nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches möglich und auch beim Baugebiet Badäcker angewendet worden.

Paragraf 13b? Allein die Frage nach diesem Gesetzesabschnitt lässt bei Jürgen Lauer den Puls höher schlagen. Lauer ist Hauptamtsleiter bei der Gemeinde Niedereschach und hat den Vorgang deshalb auf seinem Schreibtisch. Und da wird er vorerst unbearbeitet bleiben, denn Niedereschach befindet sich wie viele andere Gemeinden im luftleeren Raum.

Baugenehmigungen werden nicht ausgestellt

„Und das, obwohl das Gebiet komplett erschlossen ist“, so Lauer. Ein dortiges Haus sei bereits bezugsfertig, ein weiteres könne bald bezogen werden, für zwei weitere seien Baugenehmigungen beantragt worden. Doch die liegen auf Eis. Denn niemand weiß, welche Auswirkungen das Urteil haben wird.

Und da die Gemeinde für die Erteilung der Baugenehmigungen verantwortlich zeichne, habe man alles gestoppt. Lauer: „Da das Urteil noch nicht begründet ist, fischen wir im Trüben.“

Verkauf der Bauplätze derzeit ausgesetzt

Auch der Verkauf der Bauplätze werde ausgesetzt. Dabei handle es sich zwar um eine privatrechtliche Angelegenheit, doch die Gemeinde möchte verhindern, dass die betroffenen Käufer „dann ebenfalls in den Seilen hängen“. Heißt also: Nichts geht mehr. Lauer: „Die Lage in Schabenhausen ist für uns richtig schwierig.“

„Fatal für betroffene Familien“

Er berichtet davon, dass die betroffenen Familien Verständnis für die Lage der Niedereschacher Verwaltung hätten, „wir bieten Unterstützung, können letztlich aber auch nicht wirklich weiterhelfen“. Der Hauptamtsleiter kann sich dabei in die Situation der Häuslebauer gut hineinversetzen. „Da geht es um Hausbauverträge und Verhandlungen mit den Bauherrn, viele Verträge sind schon unterzeichnet – das ist fatal für die betroffenen Familien.“

Deshalb wartet man im Rathaus sehnsüchtig auf erste Signale, wie das Urteil zu werten ist. „Wir hoffen, dass man sich zu einer Aussage traut. Wichtig wäre insbesondere ein politischer Weg für jene Gebiete, die bereits erschlossen sind“, so der Hauptamtsleiter. Schließlich ist der Bebauungsplan Badäcker seit April 2021 rechtskräftig.

Das Urteil hat aber nicht nur für Badäcker Folgen. Auch zwei weitere Bebauungsplanverfahren, die die Gemeinde mit dem Verfahren nach Paragraf 13b in die Wege geleitet hatte, sind gestoppt worden. Dabei handelt es sich um Steigäcker III in Fischbach sowie Schaubelen in Niedereschach.

Verfahren auf Stillstand gestellt

„Wir wollten im zweiten Halbjahr eigentlich in die frühzeitige Beteiligung starten – aber jetzt haben wir die Verfahren auf Stillstand gestellt“, macht Lauer die derzeitige Bredouille in der Niedereschacher Verwaltung deutlich. Dem Hauptamtsleiter und den betroffenen Familien bleibt deshalb wohl nur eins: abwarten.