Im Bereich des Neubaugebiets Fronwiesen-Raubrühl wurde im September 2023 eine Frau auf offener Straße angegriffen. Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage. Foto: Kauffmann

Gegen die Frau, die im Herbst 2023 eine andere Frau bei der Arbeit auf offener Straße in Bisingen angegriffen hatte, wird keine Anklage erhoben. Das sind die Gründe.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat das Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigte, die im Herbst 2023 eine Frau früh am Morgen bei der Arbeit angegriffen hatte, eingestellt.

 

Grund dafür ist die „nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit der Beschuldigten“. Die Staatsanwaltschaft verweist in in diesem Zusammenhang auf Paragraf 170, Absatz 2, in der Strafprozessordnung.

Das war geschehen Kurz vor 2.30 Uhr am Donnerstag, 14. September, soll die Beschuldigte im Neubaugebiet Fronwiesen/Raubrühl eine zufällig vorbeikommende, 55 Jahre alte Frau bei der Arbeit angegriffen haben. Anwohner, die auf die Auseinandersetzung aufmerksam wurden, trennten die beiden Frauen. Das hatte die Polizei im September 2023 berichtet.

Der Rettungsdienst brachte die körperlich leicht verletzte 55-Jährige demnach zur weiteren Untersuchung ins Krankenhaus. Die Angreiferin, die in Richtung Ortsmitte davongelaufen war, konnte im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung angetroffen und in Gewahrsam genommen werden, hieß es damals weiter.

Wie bereits eine Pressemitteilung der Polizei erläuterte, bestünden laut Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel, ob die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt ihr unrechtmäßiges Handeln verantworten konnte, hieß es auf Nachfrage der Redaktion im Dezember. Bedeutet: „Es muss geprüft werden, ob im vorliegenden Sachverhalt die Frau überhaupt schuldfähig ist.“ Diese Prüfung ist inzwischen abgeschlossen.

Was war geschehen?

Das sind die Folgen Für die Angegriffene wiegt die Tat bis heute schwer. Wie die Mitte-50-Jährige es beschreibt, sei sie nach dem Angriff wie ein anderer Mensch. Besonders in der Dunkelheit, wenn sie sich schlafen legt, schießen ihr Bilder in den Kopf, die einfach nicht verblassen wollen: „Ich wache jedes Mal im gleichen Traum auf.“ Träumend sieht sie „diesen eiskalten Blick“ der angreifenden Frau in der Nacht noch immer.

Wie es der Angegriffenen geht

Das sagt die Angegriffene Aufgrund des Angriffs befindet sich die geschädigte Frau derzeit in Reha, wo unsere Redaktion sie telefonisch erreicht. Ihr Zustand habe sich seither offenbar nicht wesentlich verbessert. Und sie kann es nicht fassen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Die Folgen des nächtlichen Angriffs wiegen nämlich nach wie vor extrem schwer.

„Niemand kann sagen, ob ich jemals wieder so leben kann wie früher.“ Die Betroffene weiter: „Ich finde es schon den Hammer, dass so jemand ohne Strafe davonkommt. Ich bin echt geschockt.“ Und: „Was passiert, wenn die Angreiferin den nächsten erwischt?“

Jeder Autofahrer, der eine Rettungszufahrt blockiere, erhalte doch eine Strafe. „Aber jemand, der einen anderen brutal überfällt nicht.“ Die Frau versteht die Welt nicht mehr, dass so jemand „ungeschoren davonkommt“. Wären Anwohner nicht herausgekommen, hätte die Angreiferin nicht von ihr abgelassen, sagt sie überzeugt. Sorgen bereitet der Frau noch immer die Frage, wie und ob sie künftig wieder einer geregelten Arbeit nachgehen kann.

Gefängnis oder Geldstrafe wäre möglich gewesen

Das bleibt Wäre es zu einem Verfahren gekommen, hätten der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe gedroht. Auch wenn es nicht zur Anklage gekommen ist, die seelischen Verletzungen bei der angegriffenen Frau bleiben – und womöglich bleiben sie ein ganzes Leben lang.

Offen ist ebenso die Frage, ob sich ein solcher Fall in Zukunft wiederholen könnte, schließlich ereigenete sich der massive Übergriff vom Herbst 2023 auf offener Straße.