Der Prozess gegen den Künstler wurde erneut ausgesetzt. (Symbolbild) Foto: dpa

Fall muss womöglich komplett neu aufgerollt werden. Kommt 52-Jähriger bald frei?

Mötzingen/Stuttgart - Die Gerichte im Lande haben – bedingt durch die Covid-19-Pandemie – derzeit erhebliche Probleme, lange Strafprozesse zu Ende zu führen. Getroffen hat dieses Problem jetzt auch den Fall des Mötzinger Künstlers, der vor 13 Jahren seine Mutter tötete. Sein neues Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht um die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist auch in der jüngsten Runde erneut geplatzt.

Erst einen einzigen Tag lang haben die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer gegen den jetzt 52-jährigen Mötzinger Skulpturen-Künstler verhandelt. Dabei geht es um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann nach seiner 13-jährigen Haftverbüßung, die ihm das Gericht im Jahre 2007 wegen Totschlags seiner Mutter verhängte, in die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu nehmen, weil er auch nach 13 Jahren Haft noch immer als gefährlich für die Allgemeinheit gilt.

Fall muss möglicherweise noch mal komplett neu aufgerollt werden

Nachdem ebenfalls wegen der Covid-Pandemie schon drei Fortsetzungs-Termine gestrichen werden mussten, wollten die Stuttgarter Richter am Mittwoch den Fall endlich weiter verhandeln und möglichst am 6. Mai zu einer Entscheidung kommen. Damit hätte man den Prozess sowieso schon um Wochen verkürzt und sozusagen in einer Art Schnellverfahren die Frage der Gefährlichkeit des 52-Jährigen mit Hilfe eines Gutachters beantwortet und eine Entscheidung verkünden können.

Daraus wird jetzt nichts. Vor dem Hintergrund der Coronakrise und der damit verbundenen weiterhin vorhandenen Infektionsrisiken habe die Strafkammer die Absetzung beschlossen, heißt es. Das Verfahren bleibt somit weiter unbestimmt ausgesetzt.

Möglicherweise wird das Gericht den Fall ganz von vorne beginnen müssen – wenn in Sachen Corona auch bei der Justiz wieder etwas Normalität eingekehrt ist. Und möglicherweise muss man den Angeklagten dann zuvor schon freilassen, um die strafrechtliche Haft-Verhältnismäßigkeit zu wahren, wie sein Verteidiger meint.

Wann dies der Fall sein wird, ist allerdings noch vollkommen offen.