Manuela Bader erklärte im Gemeinderat die Zuschussbedingungen. Foto: Eyrich

Wohngebiet Bueloch: Stadträte machen den Weg frei für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen.

Meßstetten - Wie geht es bei der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Bueloch" weiter? Manuela Bader von der LBBW Kommunalentwicklung informierte gestern die Stadträte und erklärte Konditionen für Hausbesitzer, die profitieren wollen.

Einstimmig hat der Gemeinderat das Maßnahmen- und Neuordnungskonzept für das Wohngebiet Bueloch als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen und als Basis für die Sanierungen zur Kenntnis genommen, die nötige Satzung und ein vereinfachtes Verfahren sowie die kommunalen Förderrichtlinien beschlossen. Bis 30. April 2024 soll die Sanierung abgeschlossen sein.

Von 180 angeschriebenen Hauseigentümern hätten 72 den Fragebogen zurückgeschickt – laut Manuela Bader eine gute Quote. Neben Gastronomie, Jugendräumen, einem Bürgerzentrum, Arztpraxen, Apotheken, Grünflächen und einem Wochenmarkt fehlen ihnen vor allem Parkplätze. Sie kritisieren die monotone Struktur, Gestaltungsmängel, fehlende Barrierefreiheit und nicht genutzte Potenziale im öffentlichen Raum. Dass die Substanz etlicher Häuser und der energetische Standard – fast – aller Gebäude mangelhaft ist, zeige die Untersuchung überdies.

Nur vier Prozent geben dem Zustand ihres Gebäudes die Note Eins, 37 Prozent die Note Zwei, 38 Prozent die Note Drei und 15 Prozent eine Vier. Auf der Liste geplanter Maßnahmen stehen Baderneuerungen und Dachsanierungen ganz oben – bei 40 Prozent schon 2016 oder 2017, bei 47 Prozent noch vor Ablauf des Jahrzehnts.

Als Sanierungsziele nannte Bader die Anlage privater, den Wohnungen zugeordneter Stellplätze und Garagen auf freigelegten Grundstücken, die – vor allem energetische – Sanierung von Gebäuden, besseren Schallschutz und die gestalterische Aufwertung der Quartiersmitte um Kindergarten, Schule, Sporthalle und Gemeindezentrum, die Schaffung zusammenhängender Grünflächen, die Aufwertung des Wohnumfelds, des Kleinspielfelds, die Anlage eines Grünspielfelds im Südwesten, die teilweise Erneuerung von Straßen und die Ausweisung öffentlicher Stellplätze sowie soziale Sanierungsziele – sie sind CDU-Fraktionschefin Elke Beuttler besonders wichtig.

Ein Wermutstropfen ist die Tatsache, dass von den erhofften 2,7 Millionen Euro Förderrahmen nur 1,3 Millionen Euro genehmigt wurden und somit nur 800 000 Euro an Finanzhilfen herausspringen.

Förderfähig sind laut Bader haus-, wohn- und bautechnische Verbesserungen, wohingegen Schönheitsreparaturen und Unterhaltungsarbeiten nicht bezuschusst werden. Eigentümer eines Hauses dürfen dann auf 25 Prozent Zuschuss hoffen, bei Sanierung von mehr als fünf Wohneinheiten auf 15 Prozent – dasselbe gilt für die Neuschaffung von Wohnraum durch Ausbau oder Umnutzung bestehender Gebäude. Bis zu 100 Prozent gibt es für Abbruchmaßnahmen.

Außerdem winken steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungsaufwendungen, die nicht durch einen Sanierungszuschuss abgedeckt sind: Bei vermieteten Gebäuden und Wohnungen sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren je bis zu neun Prozent, in den folgenden vier Jahren bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Bei selbst genutzten Häusern sind es bis zu neun Prozent der bescheinigten Sanierungskosten im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Kalenderjahren.

Ohne Absprache gibt es keine Zuschüsse

Wichtig – das betonte Manuela Bader ausdrücklich – ist es, dass Eigentümer einen Beratungstermin mit Stadtverwaltung und Kommunalentwicklung vereinbaren, mit beiden die geplanten Maßnahmen abstimmen, Kostenschätzungen bei den Handwerkern einholen und die Angebote einreichen. Danach wird eine Modernisierungsvereinbarung getroffen, und erst dann können die Arbeiten beginnen. Ausgezahlt werden Zuschüsse nur nach Vorlage der Original-Rechnungen und der Überweisungsbelege sowie einer Abnahme durch die Stadt. Ist die Maßnahme beendet, folgt die Schlusszahlung.

Bei der Verteilung der Zuschüsse geht es laut Stadtkämmerer Jürgen Buhl nach dem "Windhundprinzip" zu, deshalb sei es sinnvoll, sich früh zu entscheiden und Kontakt zur Stadt aufzunehmen.

Ob ein Eigentümer Zuschüsse einklagen könne, wenn er die Sanierungsziele erfülle, wollte Jürgen Clesle (Freie Wähler) wissen. Buhl betonte, dass dies nur dann möglich sei, wenn noch Fördergeld vorhanden ist.