Junge Leute aus Villingen-Schwenningen und Donaueschingen werden vom Landgericht zu Haftstrafen verurteilt. Foto: © BortN66 – stock.adobe.com

Im Prozess um die Vorgänge an einem Oktoberabend des vergangenen Jahres in Villingen hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Konstanz die vier Angeklagten am Dienstagabend unter anderem wegen einer Raubstraftat und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Villingen-Schwenningen/Konstanz - Die gerichtliche Aufarbeitung der Umstände, der Motivlage oder die Gründe, die zu den in einem engen Zeitfenster des unsäglichen Oktoberabends verübten Straftaten geführt hatten, gestaltete sich über die zwei Verhandlungstage schwierig und war gekennzeichnet von Erinnerungslücken und Widersprüchen.

Dennoch war es der Großen Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Richter Dospil gelungen, aus der Vielzahl von Aussagen, Beweisen und Belastungsmomenten die einzelnen Tatbeteiligungen der vier Angeklagten herauszuarbeiten. Dies spiegelte sich dann auch in der Unterschiedlichkeit der freiheitsentziehenden Strafen der vier Angeklagten wider.

Teils mehrjährige Haftstrafen

Durch den zeitlichen Aufwand der Beweisaufnahme bedingt, konnte die Große Jugendkammer erst am Abend des zweiten Verhandlungstages zur Urteilsverkündung zusammentreten. Die Kammer verurteilte zwei der Angeklagten, einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Villingen-Schwenningen sowie einen 29-Jährigen aus Donaueschingen, wegen einer Raubstraftat und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und sechs Monaten. Für beide wurde aufgrund ihrer schweren Suchterkrankungen ergänzend die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der 19-Jährige, der bei diesem Prozess auch wegen Rauschgifthandels angeklagt war, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bei ihm sah die Kammer einen deutlichen Erziehungsbedarf und die Notwendigkeit, dass der Heranwachsende letztlich aus seiner Suchtspirale herauskommt.

Geringe Haftstrafen für Mitangeklagte

Die beiden anderen Mitangeklagten aus Villingen-Schwenningen kamen mit geringeren Haftstrafen davon. Jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung erhielten ein 25-Jähriger eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und ein 21-Jähriger zudem wegen Beihilfe zu einer Raubstraftat eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Appell des Richters

Der Vorsitzende Richter Dospil richtete einen Appell an die Angeklagten, dass die Anordnungen zur Unterbringung in einer Therapieklinik genutzt werden sollen und sich so auf ein zukünftig drogenfreies Leben vorzubereiten. "Es zeigt sich immer wieder, dass Langzeittherapien erfolgreich sein können." Allerdings hob der Vorsitzende Richter hervor, dass es sich um schlimme Straftaten gehandelt habe und die bereits unter Bewährung stehenden Angeklagten dennoch erneut straffällig geworden sind.

Entschuldigung an Opfer vermisst

Trotz ihrer (Teil)Geständnisse vermisste die Kammer bei den Angeklagten eine an die Opfer gerichtete Entschuldigung. Bis auf den 25-Jährigen, der zur geringsten Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bleiben die anderen drei Angeklagten weiter in Haft. Der seit vergangenem Jahr bestehende Untersuchungshaftbefehl des 25-Jährigen wurde mit der Urteilsverkündung aufgehoben.