Die Richterin hatte keinen Zweifel an der Schilderung des Opfers. Foto: Tinnakorn – stock.adobe.com

In einer Entzugsklinik im Kreis Freudenstadt kam es zur Vergewaltigung – daran hatte das Amtsgericht Freudenstadt trotz einer sich schwierig gestaltenden Beweisaufnahme keine Zweifel mehr.

Freudenstadt - Nach der Urteilsverkündung schüttelte der Angeklagte immer wieder den Kopf und fasste sich an die Stirn.

Dann verlor er die Fassung: "Drei Jahre? Seid ihr nicht mehr normal?", platze er mitten in die Urteilsbegründung hinein. "Sie sind jetzt still", wies ihn Richterin Jennifer Dallas-Buob in strengem Ton zurecht. Nur wenige Minuten zuvor, als er das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte, wollte sich der Angeklagte nicht mehr zu den Vorwürfen gegen ihn äußern.

Zu sexuellen Handlungen gezwungen

Er soll im Mai 2019 einer jungen Frau in einer Entzugsklinik gegen ihren Willen einen Zungenkuss gegeben haben. Anschließend soll er sie in einer Herrentoilette zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Zeugenaussagen brachten im Prozess nur wenig Licht ins Dunkel, viele der zum Teil suchtkranken Zeugen konnten sich an nichts mehr erinnern. Auch objektive Beweismittel suchte man im Verfahren vergeblich.

Die Plädoyers hätten unterschiedlicher kaum sein können: Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Seine Begründung: Es stehe Aussage gegen Aussage, und das Kerngeschehen sei nicht eindeutig festzustellen.

Sachverständiger und Richterin einig

Das Gericht gab der jungen Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, jedoch Recht. Zu plausibel wirkte ihre Schilderung, zu konstant waren ihre Aussagen. Auch der Sachverständige bestätigte im Prozess ihre Glaubwürdigkeit.

Dass es Widersprüche gibt, steht außer Frage. "Die Geschichte hatte Ecken und Kanten, die aber dagegen sprechen, dass sie gelogen ist", sagte Richterin Dallas-Buob und stellte am Ende eines langwierigen Verfahrens fest: "Es gibt keinen Grund, warum sie den Angeklagten zu unrecht belasten sollte." Wegen sexueller Nötigung in Tatmehrheit mit Vergewaltigung verurteilte das Gericht den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.