Weite Teile der Verhandlung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Foto: Kost

In einer Verhandlung hat das Landgericht Hechingen das Urteil gegen einen fast 50-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nur unwesentlich abgemildert.

Das Landgericht Hechingen hat am Montag erneut einen Fall verhandelt, bei dem bereits im Mai 2022 das Urteil gesprochen worden ist – zwei Jahre und sechs Monate Haft – und der im Oktober 2022 in Berufung ging mit Abmilderung der Strafe auf zwei Jahre und drei Monate.