Der geschädigte Junge konnte nach den Taten zeigte sich nach den Taten verhaltensauffällig und befindet sich mittlerweile in psychiatrischer Behandlung. Foto: anaumenko-stock.adobe.com

Einem 47-jährigem Haigerlocher wird vorgeworfen, dass er einen vier Jahre alten Junge mehrfach schwer sexuell missbraucht haben soll. Außerdem soll er pornografische Bilder des Jungen angefertigt haben. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Hechingen zeigte er sich voll geständig.

Haigerloch/Hechingen - Die Taten sollen im Zeitraum von drei Jahren in einem Haigerlocher Stadtteil stattgefunden haben. Der damals vierjährige Junge hat den Angeklagten "oft und gerne" besucht, so die Schilderung seiner Mutter, die bei dem Prozess als einzige Zeugin ausgesagt hat. "Irgendwann ist uns aufgefallen, dass er zunehmend aggressiver zu seinem kleinen Bruder und seinen Mitschülern wurde. Außerdem konnte er nur noch schlecht schlafen", so die Mutter.

Vor etwa einem halben Jahr soll er sich ihr dann anvertraut haben. "Mama, ich muss dir ein Geheimnis sagen", so habe er angefangen. Anschließend brach er in Tränen aus und soll sämtliche Details erzählt haben.

Drei Mal soll ihn der Angeklagte missbraucht haben. Einmal soll dabei einen Kopierer benutzt haben und den Hintern sowie Genitalbereich des Jungen fotokopiert haben.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte eine Erklärung verlesen: "Es tut mir fürchterlich Leid und ich bitte den Jungen und seine Familie um Verzeihung."

Er habe das Gefühl gehabt, dass der Junge "gerne zu mir gekommen ist und sich bei mir wohlgefühlt hat". Die Taten sollen ausschließlich im "spielerischen Kontext" geschehen und kein Zwang zum Einsatz gekommen sein. Außerdem: "Ich glaube nicht, dass ich ihm Schaden zugefügt habe und glaube, wenn doch, dass er ihn überwinden wird." Abschließend räumte der 47-Jährige sämtliche Anklagepunkte vollumfänglich ein.

Fragen zur Sache wollte der 47-Jährige nicht beantworten, ausschließlich solche zu den persönlichen Verhältnissen. In diesem Zusammenhang erzählte er ausführlich über seinen Vater, der an einer schweren Krankheit leide und mittlerweile ein Pflegefall sei. "Ich habe Angst, was passiert, wenn er alleine ist", meinte der Angeklagte. Er sei als Pfleger für ihn eingetragen und praktisch 24 Stunden am Tag für ihn verantwortlich.

Das beeindruckte den Staatsanwalt in seinem Plädoyer nicht. Auf die Frage, ob er sich einer Therapie unterziehen wolle, antwortete der Angeklagte im Vorfeld mit "Ja". Er sagte aber auch nicht, wie er das angesichts der Arbeitsbelastung durch die Pflege seines Vaters bewerkstelligen könnte, kritisierte der Staatsanwalt.

Fall nicht "minder schwer"

Es müsse in diesem Zusammenhang entschieden werden, ob ein minderschwerer Fall vorliege oder nicht. Ein solch minderschwerer Fall könnte theoretisch zur Bewährung ausgesetzt werden. "Ich stelle fest, das reicht nicht. Sie bedauern die Tat, ihre Einlassungen waren aber nur: ›Ich kann nicht ins Gefängnis, weil da leidet mein Vater darunter.‹" Schlussendlich forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monate.

Die Verteidigung forderte hingegen zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten, da der Angeklagte zuvor noch nie straffällig geworden sei und der Junge die Treffen der beiden bis zum Schluss "aktiv angeschoben" habe.

Das Gericht verurteilte den Haigerlocher schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dies sei vor allem auch durch die "mangelnde Auseinandersetzung mit der Tat" zu begründen, sagte die Richterin Karin Laub.