Ab 1. April soll der Konsum und Besitz von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Erwachsene erlaubt sein. Foto: © wollertz – stock.adobe.com

Ab 1. April soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legal sein. Das umstrittene Gesetz billigte der Bundesrat am Freitag. In diesem Zusammenhang ist auch von einer Amnestieregelung die Rede. Was bedeutet das für die Justiz im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Am Freitag hat der Bundesrat den Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland frei gemacht. Damit wird zum 1. April der Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt sein, sofern der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet.