Damit das Wasser besser abläuft, wurde ein Biberdamm im Sommeraubach in seiner Höhe reduziert. Foto: Helen Moser

Ein Biberdamm im St. Georgener Sommeraubach ist zerstört, bei einem zweiten wurde ein Durchlass geschaffen – eigentlich ein unzulässiger Eingriff in den Lebensraum des Tiers. Und doch waren die Arbeiten ganz legal. Eine Ausnahmeregel greift, erklärt das Landratsamt.

Dass es immer mal wieder zu Konflikten zwischen Mensch und Biber kommen kann, ist in St. Georgen nichts Neues. Da sei nur der Biberbau in der Brigach direkt vor deren Zufluss in den Klosterweiher als ein Beispiel genannt. Teils zum Leidwesen des Menschen genießt der Biber – und mit ihm auch die Wahrung seiner Lebensräume – in solchen Situationen großen Schutz. Wer einen Biberbau zerstört oder beschädigt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden. Im Sommeraubach in St. Georgen ist kürzlich genau das geschehen – allerdings völlig legal, wie das Landratsamt auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt.