Das Tübinger Landgericht verurteilt den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Foto: dpa/Tom Weller

Das Landgericht schickt den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs erneut ins Gefängnis.

Eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten: Dazu hat das Landgericht Tübingen einen 55-jährigen Mann verurteilt. Die dritte Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in sieben Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig ist.

Darüber hinaus muss der Mann drei Nebenklägern, die dies beantragt hatten, Schmerzensgeld zahlen. Dies teilte Manuela Haußmann, Vizepräsidentin des Landgerichts, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Die Taten hatten sich im Klavierunterricht ereignet, den der evangelische Theologe und Musiker den Kindern erteilt hatte. Tatort war – zwischen Sommer 2021 und Juli 2022 – eine kirchliche Einrichtung im Kreis Calw. Laut Anklage soll er seine vier Opfer – Jungen wie Mädchen und alle unter 14 Jahre alt – vor allem am Geschlechtsteil über und unter der Bekleidung berührt haben. Die Tübinger Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten sogar neun Missbrauchstaten vorgeworfen, darunter eine versuchte. Sie misslang, weil sich das Kind gewehrt hatte.

Täter war bereits zweieinhalb Jahre hinter Gittern

Der Mann lebte bis zu seiner Verhaftung im Landkreis, hatte aber zuvor in Hamburg gewohnt. Besonders bitter: In der Hansestadt war er bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und dem Besitz von kinderpornografischen Schriften zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden – ein Opfer war sein eigener Sohn.

Die Anschuldigungen aus Hamburg wies der Mann trotz des rechtsgültigen Urteils und der verbüßten Strafe im Tübinger Verfahren zurück. Der 55-Jährige hatte dafür zweieinhalb Jahren hinter Gitter gesessen, eine im Gefängnis angefangene Sozialtherapie abgebrochen.