Vier Gerichtstermine sind für das Verfahren vorgesehen. Foto: Silas Stein/dpa

Vier Verhandlungstage sind vorgesehen, um den Fall einer Geiselnahme zu verhandeln. Zu der Tat in Balingen ist es im April gekommen.

Einem 35-Jährigen wird vorgeworfen, einen 17 Jahre alten jungen Mann im Keller eines Balinger Mehrfamilienhauses unter anderem mit einer Schusswaffe bedroht und gewürgt zu haben, damit er für den Angeklagten einen Auftrag erledigt.

Am Donnerstag, 26. Oktober, muss sich der Angeklagte vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Der konkrete Vorwurf: Geiselnahme in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Vier Gerichtstermine sind für das Verfahren vorgesehen.

Im April soll es in Balingen zu der Tat gekommen sein

Die Tat soll sich am 23. April in Balingen zugetragen haben. Nur wenige Tage später wurde der Mann mit Unterstützung von Spezialkräften festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt.

Der 35-Jährige wurde erst im Januar aus einer Justizvollzugsanstalt entlassen. Nun ist es gut möglich, dass es wieder zurück ins Gefängnis geht. Unter Paragraf 239b Geiselnahme im Strafgesetzbuch ist in der Regel eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vorgesehen.